Niemand zahlt gern Steuern – schon gar nicht zu viel. Deshalb sorgen die meisten Unternehmer und Freiberufler dafür, dass ihre laufenden Einkommensteuer-Vorauszahlungen unter der endgültigen Steuerbelastung bleiben. Denn anders als Arbeitnehmer können Selbstständige die Höhe ihrer Abschlagszahlungen gezielt beeinflussen. Angesichts monatlich oder saisonal schwankender Einkünfte ist das ja auch sinnvoll.
Eine Insolvenz ist schlimm genug. Doch wenn sie zu strafrechtlichen Konsequenzen führt, kommt es noch viel schlimmer. Das kann vor allem Geschäftsführern einer GmbH oder haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) schnell passieren. Insolvenzstraftaten sind aber auch bei anderen Rechtsformen und sogar bei Einzelunternehmern möglich.
So geht’s: Lagerkosten senken mit Bürosoftware
Hohe Lagerkosten belasten das Budget vieler Unternehmen. Gelagert werden unter anderem ...
Win-Win-Strategie: Mehr Erfolg mit Customer Success
„Customer Success Management“ ist mehr als nur der nächste Heißluft-Marketinghype. Und auch nicht bloß ein hipper Anglizismus für den guten alten Kundendienst. Es geht vielmehr um das konsequente Ausrichten von Produkten und Dienstleistungen am Erfolg der Kundschaft.
Must have: So berechnen Sie Ihren Unternehmerlohn
Der Unternehmerlohn ist die Vergütung für die aktive Tätigkeit des Unternehmers im eigenen Unternehmen. Spätestens seit Auszahlung der ersten Corona-Hilfszahlungen ist der Öffentlichkeit bewusst geworden, dass der Unternehmerlohn (anders als die Gehälter von Mitarbeitern) nicht zu den Betriebsausgaben gehört.
Auf vielen Rechnungen finden sich Zahlungsfristen – doch was genau hat es damit auf sich? Wozu sind Zahlungsziele überhaupt nötig? Weil’s gut klingt? Weil’s professioneller aussieht? Weil’s irgendwie dazu gehört?
Im Folgenden erfahren Sie ...
Die Corona-Pandemie und ihre Folgen haben viele gesunde Betriebe in finanzielle Schieflage gebracht. Zahlungsengpässe trotz guter Auftragslage und schwarzer Zahlen kommen aber auch in ruhigeren Zeiten vor. Ein finanzieller Schiffbruch aus heiterem Himmel ist gar nicht einmal so selten.
Update: Einen aktualisierten Artikel mit allen wichtigen Fristen für 2022 finden Sie hier: Verwahren oder schreddern? Die TOP 3 der wichtigsten Aufbewahrungsfristen |
Der Traum vom papierlosen Büro ist längst noch nicht ausgeträumt. Bis dahin stellt sich immer wieder die Frage: Welche Unterlagen darf ich wegwerfen, welche muss ich aufbewahren – und vor allem: wie lange?
Ohne Moos nix los: Liquidität vs. Gewinn
Bei aller Freude an der Arbeit und noch so viel Begeisterung für das eigene Geschäftsmodell: Entscheidend ist, „was hinten rauskommt“. Dass auch Solo-Selbstständige und kleinere Unternehmen ihre Umsatz- und Gewinnentwicklung im Auge behalten, versteht sich daher von selbst.
Wie geht eigentlich Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)?
Freiberufler, Solo-Selbstständige und Kleingewerbetreibende dürfen ihren steuerpflichtigen Gewinn mit einer einfachen Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermitteln. Als Gewinn gilt bei der EÜR laut § 4 Abs. 3 EStG der „Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben“. Sind die Ausgaben höher als die Einnahmen liegt ein Verlust vor. Der darf bei der Einkommensteuer ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.