
Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich: Mit dem BMF-Schreiben vom 26. Februar 2021 hat ein echtes Novum Einzug ins deutsche Steuerrecht gehalten: die einjährige betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Rückwirkend ab Januar 2021 gilt: Die Anschaffungs- und Herstellkosten von ...











