Unternehmen und Selbstständige, die ein elektronisches Kassensystem betreiben, müssen dem Finanzamt dazu bald Mitteilung machen. Die Meldepflicht betrifft auch Änderungen an oder die Außerbetriebnahme von Kassen, die Meldungen erfolgen digital. Wer Kassensoftware und Kassenbundles von orgaMAX nutzt, verfügt über eine bequeme Übermittlungsmöglichkeit. Lesen Sie in kompakter Form, was mit der Kassen-Meldepflicht auf Sie zukommt.
Ab Juli 2025 wird es nach einigen Verzögerungen ernst: Dann kommt die Mitteilungspflicht für elektronische oder computergestützte Kassensysteme und Registrierkassen. Sie gilt für alle Betriebsstätten, in denen eine solche Kasse im Einsatz ist. Die Finanzverwaltung möchte auf digitalem Weg über diese Kassen informiert werden.
Die Schnittstelle zur Übermittlung der digitalen Mitteilungen soll bereits ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung stehen, sechs Monate vor dem Start der Mitteilungspflicht. Wer möchte, kann mit seinen Kassenmitteilungen bereits im ersten Halbjahr des nächsten Jahres beginnen.
Der „Beginn der Mitteilungsverpflichtung“ wurde in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 28. Juni 2024 mitgeteilt. Gesetzliche Grundlage ist die Abgabenordnung (§ 146a Abs. 4 AO). Verwaltungsanweisungen zu diesem Paragrafen stehen im Anwendungserlass zur AO (Anmerkungen zu § 146a AO , Punkt 9.1 bis 9.32).
Die Kassen-Mitteilungsvorschrift wurde ursprünglich bereits 2020 eingeführt, zusammen mit der seit 2021 vorgeschriebenen Technischen Sicherheitseinrichtung und der Bon-Ausgabepflicht für Kassensysteme. Doch die benötigte Infrastruktur ließ auf sich warten. Details zur digitalen Schnittstelle (DSFinV-K) hat das Bundeszentralamt für Steuern veröffentlicht.
Bei jeder Mitteilung wird ein kompletter Datensatz abgefragt, und zwar jeweils zu sämtlichen Kassensystemen einer Betriebsstätte. Dazu gehört:
Zur Übermittlung der Kassenmitteilungen an die Finanzverwaltung kann ab 2025 die Steuer-Plattform Elster.de genutzt werden. Die Bestätigung der Abgabe der Mitteilung sollte man als Nachweis aufbewahren, sie erfolgt ebenfalls digital.
Einfacher haben es Selbstständige und Unternehmen, die eine Kassensoftware mit Zugriff auf die Elster-API nutzen. Die Elster-Programmierschnittstelle kann für die Übermittlung verwendet werden, wenn die Software sie einbindet und eine solche Übermittlungsfunktion anbietet.
Bei orgaMAX Kasse oder dem orgaMAX Kassenbundle ist dies der Fall: Die Elster-Schnittstelle macht ihren Anwendern das Leben auch bei den Kassen-Mitteilungen einfacher. Die Steuerung der Cloud-basierten TSE, die der orgaMAX-Partners fiskaltrust entwickelt, wird die Abgabe dieser Meldungen ermöglichen. Die zu übermittelnden Stammdaten hält das Programm bereits vor. Sie können die orgaMAX-Kassenlösungen jetzt sofort kostenlos testen!
Zu den „elektronischen Aufzeichnungssystemen“ im Sinne der Abgabenordnung, für die ab nächstem Jahr Mitteilungen vorgeschrieben sind, gehören auch Wegstreckenzähler und EU-Taxameter. Auch sie dürfen grundsätzlich nur noch mit einer TSE betrieben werden. Allerdings gilt noch bis Ende 2025 eine Nichtbeanstandungsregel für fehlende technische Sicherheitseinrichtungen. Das bedeutet: Wer keinen Taxameter mit TSE hat, wird vorerst nicht sanktioniert. Sobald die TSE nachgerüstet wird, muss man auch zum Taxameter Mitteilungen in digitaler Form erstatten. Weitere Details stehen in dem bereits erwähnten BMF-Schreiben.
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