Was macht einen Arbeitgeber attraktiv? Sicher, guter Verdienst, Aufstiegschancen und Qualifikationsmöglichkeiten sind wichtig. Doch daneben spielen weiche Faktoren eine Rolle. Sie werden regelmäßig unterschätzt. Dabei sorgen ein gutes Betriebsklima und das Gefühl, für die geleistete Arbeit respektiert zu werden, für besondere Identifikation mit einem Arbeitsplatz.
In die gleiche Rubrik fällt auch Familienfreundlichkeit. Sie ist auch für kleinere Arbeitgeber machbar. Dabei können sie gegenüber großen Unternehmen mit Flexibilität und kurzen Entscheidungswege glänzen.
Arbeitgeber mit familienkompatiblen Regelungen haben nach wie vor ein Alleinstellungsmerkmal. Es kann die Eltern unter der Belegschaft sehr effektiv vom Arbeitsplatzwechsel abhalten. Das gilt selbst dann, wenn woanders bessere Zusatzleistungen oder mehr Gehalt winken.
Schließlich hält der Alltag für Beschäftigte mit kleinen oder schulpflichtigen Kindern besondere Herausforderungen bereit. Und es ist viel wert, wenn der Arbeitgeber dabei aktiv unterstützt.
Der Alltag mit kleinen Kindern verschlingt enorm viel Zeit und lässt wenig Spielraum. Das gilt selbst dann, wenn das Kita-Angebot vor Ort gut ist. Für viele Eltern ist die vorübergehende Verringerung der Arbeitszeit die einzige Möglichkeit, damit zurechtzukommen.
Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, dauerhaft oder befristet in Teilzeit zu wechseln (§ 8, § 9a TzBfG). Doch dafür gelten viele Voraussetzungen. So gilt der Anspruch auf dauerhafte Teilzeit erst ab mehr als 15 Arbeitnehmern. Die Schwelle für Brückenteilzeit liegt sogar bei mehr als 45 Arbeitnehmern. Außerdem kann der Arbeitgeber sich weigern, wenn er dafür betriebliche Gründe oder bei Brückenteilzeit eine bestimmte Zahl anderer Teilzeitkräfte anführen kann.
Das Durchsetzen von Teilzeit ist also kein Automatismus. Dazu kommt, dass gerade in kleinen Betrieben viele Eltern den Konflikt scheuen. Wenn ein Teilzeitwunsch sie beim Arbeitgeber voraussichtlich in Misskredit bringt, werden sie stattdessen über einen Arbeitsplatzwechsel nachdenken. Hier kann Familienfreundlichkeit ansetzen: Signalisiert das Unternehmen, dass es für Teilzeit während der ersten Jahre mit kleinen Kindern offen ist, wird dies als echtes Kümmern empfunden.
Natürlich ist die Verringerung der Arbeitsstunden aus Arbeitgebersicht nicht ideal. Die anteiligen Arbeitskosten steigen, das Minus an Stunden und Arbeitsleistung muss kompensiert werden. Die Personalplanung wird komplizierter. Familienfreundlichkeit bedeutet für Arbeitgeber zunächst einmal finanziellen und organisatorischen Zusatz-Aufwand. Doch das kann eine sinnvolle Investition sein, wenn es dem Unternehmen langfristig treue und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einbringt.
Das Leben mit Kindern ist selten ruhig und planbar. Krankheiten, kleine Unfälle, unvorhergesehene Kindergarten-Schließungen und eine Vielzahl von Terminen und Verpflichtungen lassen Termin-Stress zum Dauerzustand werden.
Auch in diesem Punkt kann eine pragmatische Grundhaltung des Arbeitgebers den Eltern das Leben einfacher machen. Flexibilität in Bezug auf verschobene Arbeitszeiten und ein gelassener Umgang mit unvorhergesehenen Änderungen des Zeitplans bedeuten nicht, dass die Erfüllung des Arbeitspensums irrelevant wird. Für Eltern zählt die Sicherheit, dass ihr Arbeitgeber bei unvorhergesehenen kleinen Katastrophen und terminlichen Herausforderungen im Rahmen des Zumutbaren Verständnis und Entgegenkommen zeigt.
Übrigens gibt es eine arbeitsrechtliche Regelung, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unabhängig von der Haltung des Unternehmens grundsätzlich nutzen können. Wenn sie für kürzere Zeit ohne eigenes Verschulden verhindert sind, haben sie Anspruch auf vorübergehende bezahlte Freistellung (§ 616 BGB). Allerdings kann die Lohnfortzahlung in solchen Fällen im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden.
Besser als ein möglicher Streit um solche Ansprüche ist es, wenn der Arbeitgeber grundsätzlich bereit ist, bei „vorübergehender Verhinderung“ Flexibilität zu zeigen. Vielleicht lassen sich die Stunden später nachholen. In manchen Fällen können Kinder möglicherweise sogar ausnahmsweise mitgebracht werden, wenn der Kindergarten überraschend einen Schließtag einlegt. Das Entgegenkommen in solchen Situationen lässt sich direkt in Mitarbeiterloyalität ummünzen.
Wann Beschäftigte wegen kranken Kindern frei bekommen müssen, fasst der Beitrag Kinderkrankentage, Kinderkrankengeld und Kinderkrankschreibung zusammen.
Ein weiterer Mosaikstein, der Eltern den Alltag erleichtert, ist das Ermöglichen von Homeoffice. Natürlich kann man nicht parallel von zu Hause aus arbeiten und die Kinder betreuen. Aber wenn nur der Vormittag frei bleibt, weil nur dann die Kinder im Kindergarten sind, sorgt der Verzicht auf die Anfahrt für weniger Stress und mehr Arbeitszeit.
Die Befürchtung, das Homeoffice könnte vom Arbeitsplatz entwöhnen, ist gerade bei Eltern kleiner Kinder unbegründet. Wenn das Leben einige Zeit lang vorwiegend von Bilderbüchern und Sandkastengesprächen bestimmt wurde, sind die meisten richtiggehend froh, wieder einmal unter Erwachsenen zu sein und berufliche Aufgaben zu lösen.
Arbeitgeber haben diverse Möglichkeiten für steuerfreie Zusatzleistungen. Eine der attraktivsten Optionen ist ein Zuschuss zu den Betreuungskosten für noch nicht schulpflichtige Kinder. Das Unternehmen kann die Kosten für den Kindergarten oder die Tagesmutter ganz oder teilweise übernehmen, ohne dass darauf Lohnsteuer anfällt.
Voraussetzung ist, dass dafür nicht der Barlohn umgewandelt beziehungsweise gekürzt wird. Der Zuschuss muss also zusätzlich bezahlt werden. Eine ausführliche Darstellung liefert „Steuerfrei vom Arbeitgeber: Kita-Zuschuss für Beschäftigte“.
Elternzeit ist, ähnlich wie der Wechsel in Teilzeit oder Homeoffice, bei vielen Arbeitgebern unbeliebt. Schließlich fallen die Beschäftigten dann vorübergehend aus oder verringern ihre Arbeitszeit. Gleichzeitig sind sie unkündbar und haben nach dem Ende der Teilzeit Anspruch auf Rückkehr an ihren Arbeitsplatz. Das macht Ersatzkräfte auf Zeit erforderlich und damit die Sache komplizierter.
Andererseits sind Beschäftigte, die Elternzeit beantragen, arbeitsrechtlich in einer sehr starken Position. Einen echten Hebel hat der Arbeitgeber, wenn überhaupt, dann meist nur in Bezug auf Teilzeitwünsche.
Auch in diesem Punkt kann es sich lohnen, aus der Not eine Tugend zu machen und eine positive Haltung zu vermitteln. Dazu gehört, Elternzeitanträge ohne erkennbaren Widerwillen anzunehmen, während der Abwesenheit regelmäßig Kontakt zu halten und die frischgebackene Mutter bzw. den frischgebackenen Vater beispielsweise zur Firmenweihnachtsfeier einzuladen. Wenn dann noch der Wiedereinstieg rechtzeitig besprochen und vorbereitet wird, kann diese Einstellung zum Motivationsturbo werden.
Familienfreundlichkeit ist auch bei Arbeitgebern eine Frage der Einstellung. Sie zeigt sich in der Bereitschaft, Lösungen auf die besonderen Herausforderungen des Elterndaseins zu ermöglichen. Und sie äußert sich in der Haltung, den damit verbundenen Aufwand für das Unternehmen als Investition in langfristige Mitarbeiterbindung zu akzeptieren.
Diese Einstellung zeigt sich bereits, wenn die Mitarbeiterin ihre Vorgesetzten von ihrer Schwangerschaft informiert. Wer dann der Arbeitnehmerin das Gefühl gibt, zum Ballast zu werden, hat bereits eine wichtige Chance verpasst. Zur Herausforderung als Arbeitgeber gehört es, auch in diesem Fall tapfer zu lächeln, ehrlich zu gratulieren und aus der Situation das Beste zu machen – sie zur Mitarbeiterbindung zu nutzen.
Übrigens: Wer seinen Betrieb familienfreundlich führt, darf das ruhig und regelmäßig bekanntmachen. Schließlich ist es ein wichtiger Vorzug. Deshalb gehört ein entsprechender Hinweis in jede Stellenausschreibung und jede Veröffentlichung. Man kann auch in den sozialen Medien regelmäßig darauf aufmerksam machen. Die besten Werbeträger sind allerdings diejenigen, die davon profitieren. Die Mütter und Väter unter der Belegschaft werden durch Gespräche vor dem Schultor oder auf dem Spielplatz dafür sorgen, dass die Elternfreundlichkeit des Arbeitgebers bekannt und gewürdigt wird.
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