
Wenn Selbstständige ein bestimmtes Wirtschaftsgut sowohl betrieblich als auch privat nutzen, haben sie unter bestimmen Voraussetzung ein Wahlrecht: sie können entscheiden, zu welchem Bereich es gehören soll. Dabei gelten für die Einkommensteuer und für die Umsatzsteuer jeweils eigene Regeln. Die Zuordnungsentscheidung muss rechtzeitig dokumentiert werden. Eine nachträgliche Zuordnung ist ausgeschlossen.











