
Ein Gewerbe anmelden müssen Sie nicht, um eine Rechnung zu schreiben! Rechnungen versenden können und dürfen zum Beispiel auch ...

Ein Gewerbe anmelden müssen Sie nicht, um eine Rechnung zu schreiben! Rechnungen versenden können und dürfen zum Beispiel auch ...

Soforthilfe, Überbrückungshilfe, Novemberhilfe, Neustarthilfe: Die Liste staatlicher Corona-Hilfsprogramme und deren Konditionen ist lang und unübersichtlich. Neben den bundesweiten Zuschüssen und Liquiditätshilfen gibt es in den Bundesländern zahlreiche ergänzende Einzelmaßnahmen und Programme.

Die seit 1. Juli 2020 geltende Mehrwertsteuersenkung läuft Ende des Jahres planmäßig aus. Ob die Bundesregierung mit der Maßnahme die beabsichtigte Wirkung erzielt hat, wird von vielen Fachleuten bezweifelt.

Rechnungsnummern bereiten vielen Unternehmern und Freiberuflern Kopfzerbrechen. Die gute Nachricht vorweg: Die Vorschriften rund um die Vergabe und Kontrolle fortlaufender Rechnungsnummern sind weit weniger kompliziert als oft befürchtet.

Die schlechte Nachricht gleich vorweg: Obwohl in diesem Jahr viele Arbeitnehmer und Selbstständige vom Staat pandemiebedingt zur Heimarbeit verdonnert wurden, gibt es noch immer keine Corona-Sondervorschriften für Homeoffices!

Viele Selbstständige und Unternehmer sind durch die Folgen der Corona-Pandemie existenziell bedroht. Wenn eine betriebliche Krise nicht mehr bereinigt werden kann, droht die Zahlungsunfähigkeit („Insolvenz“). Das Insolvenzrecht kennt zwei verschiedene Insolvenzverfahren: die Regelinsolvenz und die Verbraucherinsolvenz. Letztere wird umgangssprachlich auch Privatinsolvenz genannt.

Durch Abschlagsrechnungen kommen Freiberufler, Handwerker und andere Dienstleister früher zu Ihrem Geld. Abschlagszahlungen verteilen das finanzielle Risiko größerer Projekte gerechter zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Teile der gesamten Rechnungssumme können zum Beispiel geleistet werden als ...

Als Freiberufler und Unternehmer treiben Sie für den Staat die Umsatzsteuer ein. Mehr noch: Standardmäßig sind Sie sogar verpflichtet, die staatlichen Steuereinnahmen vorzufinanzieren! Denn § 16 UStG sieht vor, dass die Umsatzsteuer „nach vereinbarten Entgelten zu berechnen“ ist. Dieses Prinzip wird auch als Soll-Versteuerung bezeichnet. Wir haben die Business-Basics für Sie hier zusammengetragen.

Hohe Außenstände und schlechtes Forderungsmanagement gehören zu den wichtigsten Gründen für Unternehmenspleiten. Dass Kunden sich mit dem Bezahlen von Rechnungen (zu) viel Zeit lassen, ist schlimm genug. Was vielen Gründern und Nachwuchsunternehmern gar nicht klar ist: Forderungen haben nicht ewig Bestand. Um sich vor unliebsamen Verlusten zu schützen, sollten Unternehmer frühzeitig reagieren!

Globalisierung, Klimawandel, Digitalisierung und nun auch noch die Corona-Pandemie: Der Innovations- und Qualifikationsdruck auf Selbstständige, Unternehmer und deren Mitarbeiter war selten so hoch wie dieser Tage. An teuren, zum Teil hochspezialisierten Qualifizierungsangeboten mangelt es naturgemäß nicht. Doch viele Solo-Selbstständigen und Kleingewerbetreibende tun sich bereits mit den Grundlagen der modernen Geschäftswelt schwer.

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