Wie lange sollte man Geschäftsunterlagen aufbewahren? Das ist keine persönliche Entscheidung, denn dafür gelten gesetzliche Fristen. Für Buchungsbelege besteht seit Jahresbeginn 2025 eine verkürzte Mindestaufbewahrungsdauer. Lesen Sie, welche Aufbewahrungsfristen gelten und was Sie jetzt nach dem Jahreswechsel entsorgen können.
orgaMAX Redaktionsteam
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Aufbewahrungsfristen: Das können Sie 2025 entsorgen
Ein neues KfW-Förderprogramm hilft beim Start in die Selbstständigkeit. Das Besondere am „ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge“: Das Ausfallrisiko der Hausbank, die das Darlehen auszahlt, übernehmen die staatlichen Bürgschaftsbanken zu einhundert Prozent. Gründer erhalten die Chance, auch ohne umfangreiche Sicherheiten oder Eigenmittel loszulegen.
Ab 2025: Arbeitsvertrag per E-Mail
Ab 2025 können Arbeitgeber neuen Mitarbeitenden den Arbeitsvertrag oder die wesentlichen Vertragsbedingungen auch per E-Mail, als PDF-Dokument oder sogar mit WhatsApp zuschicken. Für bestimmte Branchen bleibt es allerdings bei Papier und Unterschrift.
Selbstständigkeit aufgeben, um Unterhalt zu zahlen?
Unterhaltspflichtige Selbstständige können bei geringem Einkommen zum Wechsel in einen Angestelltenjob verpflichtet sein. Andernfalls droht die Festlegung des Unterhalts gemäß einem fiktiven Einkommen. Entscheidend ist allerdings stehts der Einzelfall. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zeigt, dass auch mit geringen Einnahmen die Teilzeit-Selbstständigkeit eine Option bleiben kann.
Selbstständige, die ihre Kunden „draußen“ finden statt am festen Standort, benötigen in manchen Fällen eine Reisegewerbekarte: Ohne dieses Dokument drohen Bußgelder – allerdings sind bestimmte Tätigkeiten „reisegewerbekartenfrei“. Außerdem gilt für den Verkauf auf Märkten eine eigene Regelung. Lesen Sie, was sie für Ihren Stand auf dem Weihnachtsmarkt oder den Vertrieb direkt beim Kunden wissen sollten.

Noch bis zum Jahresende haben Arbeitgeber Zeit, um eine steuerfreie Inflationsprämie auszuzahlen. Insgesamt sind bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter möglich. Chefs, die diese Möglichkeit zur Mitarbeiterbindung nutzen wollen, sollten sich beeilen.
Ab dem Jahreswechsel gilt die E-Rechnungspflicht. In einem „BMF-Schreiben“ hat die Finanzverwaltung klargestellt, wie sie die Vorgaben umgesetzt sehen möchte. Das BMF-Schreiben zur E-Rechnung bringt etwas mehr Klarheit für betroffene Selbstständige und Unternehmen.
Haben Sie Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit kleinen Kindern? Als Arbeitgeber können Sie die Kosten für Kita oder Tagesmutter ganz oder teilweise übernehmen. Das ist steuerfrei, bis die Kinder in die Schule kommen, und bindet die Beschäftigten sehr wirksam an das Unternehmen. Als Alternative zur Gehaltserhöhung ist der Betreuungszuschuss eine Überlegung wert.
Bis vor das Bundesarbeitsgericht klagte ein Arbeitnehmer, der die Zeiten fürs Duschen und Umziehen nach der Schicht bezahlt haben wollte. Das Gericht gab ihm recht. Die Entscheidung ist aber nur auf bestimmte Fälle übertragbar.
Viele Selbstständige erzielen Umsätze mit Online-Seminaren, Online-Konzerten oder anderen Online-Events. Dann stellen sich Fragen zur Umsatzsteuer. Die Finanzverwaltung hat vor einiger Zeit klargestellt, welche Regelungen sie anwendet. Bei Online-Veranstaltungen, so zeigt sich, lauern einige Umsatzsteuer-Stolperfallen.


