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Bis zu 4.500 Euro Fördermittel für die Weiterbildung von Freelancern: „KOMPASS“

17. Aug. 2023
5 MIN

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Soloselbstständige können bis zu 90 Prozent ihrer Weiterbildungen aus Mitteln des Förderprogramms „KOMPASS“ finanzieren lassen, maximal 4.500 Euro. Förderberechtigt sind Soloselbstständige mit höchstens einem Vollzeitbeschäftigten, deren Gründung mindestens zwei Jahre zurückliegt.

Fördermittel für die Weiterbildung und Qualifikation von Solo-Selbstständigen

Das Bundesarbeitsministerium hat ein neues Förderprogramm namens KOMPASS gestartet. Es soll die Weiterbildung von Soloselbstständigen voranbringen. Freelancer können einen Zuschuss von bis zu 90 Prozent der Kosten von Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen aus Fördermitteln erhalten. Die maximale Förderung beträgt 4.500 Euro.

Freelancer und Soloselbstständige, die KOMPASS-Mittel für sich nutzen wollen, müssen sich zunächst an eine der aktuell 28 Anlaufstellen des Programms im gesamten Bundesgebiet wenden. Weitere sollen noch dazukommen.

Diese Anlaufstellen klären in Vorgesprächen die Förderfähigkeit und den individuellen Bedarf. Wenn die Voraussetzungen stimmen, stellen sie einen „Qualifizierungsscheck“ aus. Dieser kann nach Abschluss der Maßnahme bei der Knappschaft Bahn See eingereicht werden, die dann bis zu 4.500 Euro überweist. Die Anlaufstelle, die den Scheck ausgestellt hat, begleitet den Erstattungsantrag und unterstützt bei der Suche nach einem Schulungsanbieter.

Fördervoraussetzungen: Kein Gründer, nicht mehr als ein „Vollzeitäquivalent“ an Beschäftigten

Um KOMPASS-Zuschüsse zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihr Wohnsitz und Ihre Tätigkeit liegen in Deutschland.
  • Sie üben Ihre Selbstständigkeit hauptberuflich aus, d. h. Sie erzielen damit mehr als die Hälfte Ihres Einkommens. Nebenerwerbs-Selbstständige können KOMPASS nicht nutzen.
  • Sie sind seit mindestens zwei Jahren am Markt präsent. Die Weiterbildung von Gründern wird nicht über KOMPASS gefördert.
  • Sie haben entweder keine Beschäftigten oder beschäftigen maximal ein „Vollzeitäquivalent“. Gemeint ist damit, dass die Arbeitszeit Ihrer Beschäftigten zusammen höchstens der einer Vollzeitstelle mit 40-Stunden-Woche entsprechen darf. Dabei zählen Minijobber mit dem Faktor 0,3, Teilzeitkräfte bis 20 Wochenstunden mit dem Faktor 0,5 und Teilzeitkräfte bis 30 Wochenstunden mit dem Faktor 0,75. Azubis zählen nicht mit. Wer eine Vollzeitbeschäftigte, zwei 20-Stunden-Kräfte oder drei Minijobber beschäftigt, kann KOMPASS-Mittel also noch in Anspruch nehmen.

Eine Begrenzung auf bestimmte Tätigkeitsgebiete gibt es nicht. So können beispielsweise selbstständige Handwerker genauso von KOMPASS-Mitteln profitieren wie selbstständige IT-Dienstleisterinnen, Einzelhändler oder Selbstständige in beratenden oder Kreativberufen.

Vorgaben für die Fortbildungsmaßnahmen und Schulungsanbieter

  • Damit eine Qualifizierung gefördert werden kann, muss sie in Deutschland stattfinden, mindestens 20 Stunden umfassen und spätestens nach sechs Monaten abgeschlossen sein.
  • Es wird nur eine Maßnahme pro Person innerhalb von zwölf Monaten gefördert.
  • Inhaltliche Vorgaben für die Qualifizierungsmaßnahmen gibt es nicht. Als thematische Beispiele nennt das Ministerium Betriebswirtschaft, Arbeitsrecht, Digitalisierung, Marketing und Akquise.
  • Allerdings enthalten die Förderrichtlinien einige Ausschlusskriterien. Nicht förderfähig sind der Führerscheinerwerb, Weiterbildungen zur Konkursabwehr, rein herstellerspezifische Schulungen, reine QM- oder Zertifizierungsmaßnahmen sowie Selbstlernkurse.
  • Förderfähige Schulungsanbieter müssen zur Sicherung des Qualitätsstandards zertifiziert oder anerkannt sein, zum Beispiel für Bildungsurlaub, nach AZAV/SGB oder gemäß dem Weiterbildungsgesetz des Bundeslandes.

KOMPASS läuft noch bis 2026

Die Phase der Antragstellung von Selbstständigen hat im Juli 2023 begonnen. Die Laufzeit des Projekts reicht vorerst bis zum 30. April 2026. Die Mittel stammen aus EU-Fördertöpfen (ESF Plus).

Der Fördertopf soll zu 40 Prozent den „stärker entwickelten Regionen“ zugutekommen. Dazu zählen neben den alten Bundesländer das Land Berlin und die Region Leipzig. Auf die anderen Teile der neuen Bundesländer sowie die Regionen Lüneburg und Trier sollen als sogenannte Übergangsregionen 60 Prozent der Gesamtfördergelder entfallen.

Weitere Informationen zu KOMPASS:

  • Die Website des Förderprogramms findet man unter esfplus.de/kompass.
  • Die offizielle Förderrichtlinie wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.
  • Auf YouTube gibt es ein kurzes „Erklärvideo“ zu KOMPASS.
  • Auch in der Förderdatenbank des Bundes gibt es einen Eintrag zu KOMPASS.
  • Die KOMPASS-Ansprechpartner bei der Knappschaft Bahn See findet man auf deren Website.

 

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