Oft stellt die Insolvenz eines Unternehmens auch seine Lieferanten und Dienstleister vor finanzielle Risiken. Grund sind nicht nur Zahlungsausfälle. Der Insolvenzverwalter hat zudem das Recht, die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern. Außerdem kann er unter bestimmten Bedingungen selbst abgeschlossene Geschäfte anfechten und bereits überwiesene Zahlungen zurückfordern. Das macht eine Kundeninsolvenz besonders brisant.
Betriebsnummern und Unternehmensnummern sollen in einem neuen Register miteinander verknüpft werden. Dafür müssen Arbeitgeber 2025 erneut eine „Initialmeldung“ mit den beiden Kennnummern abgeben. Eine erste Meldepflicht im Jahr 2024 brachte keine zufriedenstellenden Ergebnisse. Für viele Unternehmen erledigen das Lohnabrechnungsprogramm oder der Steuerberater diese Aufgabe. Einige Arbeitgeber müssen allerdings selbst aktiv werden.
Aufbewahrungsfristen: Das können Sie 2025 entsorgen
Wie lange sollte man Geschäftsunterlagen aufbewahren? Das ist keine persönliche Entscheidung, denn dafür gelten gesetzliche Fristen. Für Buchungsbelege besteht seit Jahresbeginn 2025 eine verkürzte Mindestaufbewahrungsdauer. Lesen Sie, welche Aufbewahrungsfristen gelten und was Sie jetzt nach dem Jahreswechsel entsorgen können.
Ein neues KfW-Förderprogramm hilft beim Start in die Selbstständigkeit. Das Besondere am „ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge“: Das Ausfallrisiko der Hausbank, die das Darlehen auszahlt, übernehmen die staatlichen Bürgschaftsbanken zu einhundert Prozent. Gründer erhalten die Chance, auch ohne umfangreiche Sicherheiten oder Eigenmittel loszulegen.
Ab 2025: Arbeitsvertrag per E-Mail
Ab 2025 können Arbeitgeber neuen Mitarbeitenden den Arbeitsvertrag oder die wesentlichen Vertragsbedingungen auch per E-Mail, als PDF-Dokument oder sogar mit WhatsApp zuschicken. Für bestimmte Branchen bleibt es allerdings bei Papier und Unterschrift.
Selbstständigkeit aufgeben, um Unterhalt zu zahlen?
Unterhaltspflichtige Selbstständige können bei geringem Einkommen zum Wechsel in einen Angestelltenjob verpflichtet sein. Andernfalls droht die Festlegung des Unterhalts gemäß einem fiktiven Einkommen. Entscheidend ist allerdings stehts der Einzelfall. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zeigt, dass auch mit geringen Einnahmen die Teilzeit-Selbstständigkeit eine Option bleiben kann.
Selbstständige, die ihre Kunden „draußen“ finden statt am festen Standort, benötigen in manchen Fällen eine Reisegewerbekarte: Ohne dieses Dokument drohen Bußgelder – allerdings sind bestimmte Tätigkeiten „reisegewerbekartenfrei“. Außerdem gilt für den Verkauf auf Märkten eine eigene Regelung. Lesen Sie, was sie für Ihren Stand auf dem Weihnachtsmarkt oder den Vertrieb direkt beim Kunden wissen sollten.
Noch bis zum Jahresende haben Arbeitgeber Zeit, um eine steuerfreie Inflationsprämie auszuzahlen. Insgesamt sind bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter möglich. Chefs, die diese Möglichkeit zur Mitarbeiterbindung nutzen wollen, sollten sich beeilen.
Ab dem Jahreswechsel gilt die E-Rechnungspflicht. In einem „BMF-Schreiben“ hat die Finanzverwaltung klargestellt, wie sie die Vorgaben umgesetzt sehen möchte. Das BMF-Schreiben zur E-Rechnung bringt etwas mehr Klarheit für betroffene Selbstständige und Unternehmen.
Haben Sie Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit kleinen Kindern? Als Arbeitgeber können Sie die Kosten für Kita oder Tagesmutter ganz oder teilweise übernehmen. Das ist steuerfrei, bis die Kinder in die Schule kommen, und bindet die Beschäftigten sehr wirksam an das Unternehmen. Als Alternative zur Gehaltserhöhung ist der Betreuungszuschuss eine Überlegung wert.