Wer als Influencer oder mit Social-Media-Inhalten Geld verdient, hat damit schnell „Einkünfte aus selbstständiger Arbeit“. Dann muss man sich um Dinge wie Gründungsformalitäten, Steuern und Sozialversicherung kümmern. Das gilt selbst dann, wenn es nur um ein Nebeneinkommen geht. Zum Glück sind die Formalitäten meist überschaubar.
Durchlaufende Gelder, Weiterberechnung und Steuern
Wenn Selbstständige für ihre Kunden etwas bezahlen oder für diese Geld einnehmen, ist eine saubere Buchung wichtig. Dabei sollten durchlaufende Gelder von einer Weiterberechnung genau getrennt werden. Dieser Unterschied entscheidet, ob Einkommensteuer und Umsatzsteuer anfallen.
Noch bis Ende März haben Arbeitgeber Zeit, sich um die Schwerbehindertenabgabe und Schwerbehindertenanzeige zu kümmern. Für Betriebe, die keine Schwerbehinderten beschäftigen, ist die Ausgleichsabgabe empfindlich gestiegen.
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Unternehmen und Selbstständige übersehen oft eine versteckte Kostenfalle: die Künstlersozialabgabe. Wer kreative Freelancer beauftragt, könnte abgabepflichtig sein – oft ohne es zu wissen. Doch Unwissenheit schützt nicht vor Nachzahlungen und Säumniszuschlägen. 2025 wurde die Bagatellgrenze auf 700 Euro angehoben, aber nicht alle profitieren davon. Wer muss zahlen? Welche Ausnahmen gibt es? Und wie lässt sich Ärger vermeiden? Erfahren Sie hier alles Wichtige auf einen Blick.
Der Staat ist ein unangenehmer Gläubiger – verpasste Steuer- und Sozialversicherungstermine können für Selbstständige und Unternehmen teuer werden. Damit Sie den Überblick behalten und Ihre Liquidität sichern, haben wir eine praktische Terminübersicht für Sie zusammengestellt. Jetzt kostenfrei herunterladen und alle Fristen im Blick behalten!
2025 wird Barrierefreiheit zur gesetzlichen Pflicht. Produkte, Geräte, Dienstleistungen und E-Commerce-Angebote sollen auch für Menschen mit Einschränkungen nutzbar sein. Das Gesetz sieht zwar Ausnahmen vor. Doch für viele Händler, Hersteller, Dienstleister, App-Anbieter und Website-Betreiber läuft der Countdown.

Arbeitgeber müssen Bescheinigungen und Erklärungen ihrer Arbeitnehmer aufbewahren, wenn sie für die Sozialversicherung relevant sind. Grundsätzlich müssen solche Dokumente digitalisiert werden. Die Aufbewahrung als Papier ist nur mit einer Befreiung durch die Deutsche Rentenversicherung zulässig – und diese Befreiungen enden spätestens 2026. Ein Drama ist das nicht: Personalverwaltungs-Software mit digitaler Personalakte ist ohnehin die bessere Lösung.
Schließen Sie mit Verbrauchern Verträge über Abos, Software-Lizenzen, Entsorgung, Gitarrenunterricht, Jahreskarten oder Sportstudio-Mitgliedschaften ab? Bei solchen „Dauerschuldverhältnissen“ greifen besondere Verbraucherschutzvorschriften. Sie reichen von maximalen Laufzeiten bis zu einem Kündigungsbutton auf der Website. Wer sie nicht einhält, riskiert eine Abmahnung und unwirksame Verträge.
Oft stellt die Insolvenz eines Unternehmens auch seine Lieferanten und Dienstleister vor finanzielle Risiken. Grund sind nicht nur Zahlungsausfälle. Der Insolvenzverwalter hat zudem das Recht, die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern. Außerdem kann er unter bestimmten Bedingungen selbst abgeschlossene Geschäfte anfechten und bereits überwiesene Zahlungen zurückfordern. Das macht eine Kundeninsolvenz besonders brisant.
Betriebsnummern und Unternehmensnummern sollen in einem neuen Register miteinander verknüpft werden. Dafür müssen Arbeitgeber 2025 erneut eine „Initialmeldung“ mit den beiden Kennnummern abgeben. Eine erste Meldepflicht im Jahr 2024 brachte keine zufriedenstellenden Ergebnisse. Für viele Unternehmen erledigen das Lohnabrechnungsprogramm oder der Steuerberater diese Aufgabe. Einige Arbeitgeber müssen allerdings selbst aktiv werden.


