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Rechtsschutzversicherung für Selbstständige: sinnvoll oder überflüssig?

Geschrieben von orgaMAX Redaktionsteam | 26.04.23 11:15

Selbstständige können sich gegen die Kosten möglicher Streitigkeiten im Rahmen ihres Berufs versichern. Eine private Rechtsschutzversicherung reicht dafür nicht aus. Sie sollten vor einer Unterschrift jedoch genau prüfen, ob Sie eine Gewerbe-Rechtsschutzversicherung überhaupt benötigen, und welche Deckung sinnvoll ist.

Rechtsschutzversicherung: eine Versicherung gegen Rechts- und Anwaltskosten

Eine betriebliche Rechtsschutzversicherung soll das Kostenrisiko von Rechtsstreitigkeiten auffangen. Sie springt ein, wenn der Selbstständige beziehungsweise das Unternehmen verklagt werden oder wenn sie selbst rechtliche Ansprüche durchsetzen wollen. In diesem Fall übernimmt die Versicherung Anwalts- und Gerichtskosten sowie weitere Rechtskosten. Allerdings gibt es dabei viele Voraussetzungen.

Rechtsschutzversicherung für Selbstständige, Freiberufler, Unternehmen: verschiedene Grundformen

Es existieren verschiedene Grundformen von Rechtsschutzversicherungen. So gibt es individuelle Rechtsschutzversicherungen, die neben dem privaten Rechtsschutz auch den Berufsrechtsschutz von Selbstständigen abdecken. Daneben gibt es reine Unternehmensrechtsschutzversicherungen, die beispielsweise die GmbH versichern, nicht aber die persönlichen Rechtsstreitigkeiten von Gesellschaftern und Geschäftsführern.

Für Freiberufler mit eigenem Standesrecht wie Ärzte, Apotheker, Ingenieure, Rechtsanwälte oder Architekten existiert sogenannter Standesrechtsschutz, der Verfahren um Verstöße gegen Standesrecht wie unzulässige Werbung auffängt. Schließlich gibt es eine Vielzahl von Versicherungsangeboten für bestimmte Branchen oder Tätigkeiten, etwa für IT-Experten und Programmierer, für Handwerker, Ingenieure etc. Bei diesen Produkten ist häufig eine Rechtsschutzdeckung mit einer Berufshaftpflichtversicherung und möglichen weiteren branchenrelevanten Deckungen kombiniert.

Die verschiedenen Angebote auf dem Versicherungsmarkt unterscheiden sich sehr. Das gilt sowohl in Bezug auf den Deckungsumfang wie die Versicherungslimits, die Kosten und weitere Bedingungen. Wer als Selbstständiger oder für sein Unternehmen eine Rechtsschutzversicherung abschließt, sollte genau hinsehen und vergleichen.

Gleichzeitig ist die Grundform der Versicherung fast immer gleich: Bestimmte Rechtsgebiete sind als Basisrechtsschutz im Versicherungsvertrag enthalten. Sollen zusätzliche Rechtsgebiete mitversichert werden, muss ein entsprechender Baustein dazu gebucht oder eine Deckungserweiterung vereinbart werden. Manche Streitfälle sind prinzipiell ausgeschlossen. Deckungssummen und Selbstbehalte können ebenfalls individuell angepasst werden. Je höher die Prämie, umso mehr individuelle Anpassung ist in der Regel möglich und sinnvoll.

Wo endet der Versicherungsschutz?

In jedem Fall gelten eine Reihe von Einschränkungen:

  • Abgedeckt sind stets nur bestimmte Rechtsgebiete. Andere sind ausgeschlossen. Der Zuschnitt der Deckung variiert von Versicherungsvertrag zu Versicherungsvertrag beziehungsweise von Angebot zu Angebot.
    Eine Rechtsschutzversicherung ist nur sinnvoll, wenn die abgedeckten Rechtsgebiete individuell passen. Schließlich kostet jede enthaltene Deckung, selbst wenn man sie nicht benötigt: Wer gewerblichen Verkehrsrechtsschutz mitversichert, aber kein Firmenfahrzeug hat, zahlt drauf. Umgekehrt kann eine Deckungslücke dafür sorgen, dass man jahrelang für eine Versicherung bezahlt, die dann, wenn es zum Prozess kommt, doch nicht leistet.
  • Im Versicherungsfall muss die Versicherung zunächst eine sogenannte Deckungszusage erteilen. Darin erklärt sie sich bereit, die Kosten der rechtlichen Schritte zur Durchsetzung eigener Ansprüche oder zur Abwehr einer Klage zu übernehmen. Ohne Deckungszusage erfolgt zunächst einmal keine Kostenübernahme. Sie wird nur bei angemessenen Erfolgsaussichten erteilt.
    Naturgemäß schätzen Versicherung und Versicherte den jeweiligen Fall oft sehr unterschiedlich ein. Für diese Situation gibt es grundsätzlich drei Mechanismen. Beim Stichentscheid beurteilt ein unbeteiligter Rechtsanwalt die Erfolgsaussichten. Beim Schiedsgutachten wird ein Sachverständiger hinzugezogen. Außerdem besteht die Möglichkeit einer Deckungsklage gegen den Versicherer.
  • Ein weiterer Punkt ist die zeitliche Geltung der Versicherung. Wenn beim Abschluss der Versicherung ein Ermittlungsverfahren bereits läuft oder die Klage schon zugestellt wurde, werden die Kosten in aller Regel nicht übernommen.
    Oft gelten Wartefristen, beispielsweise von drei Monaten: Dann sind nur Rechtsstreitigkeiten abgedeckt, die danach beginnen. Eine rückwirkende Deckung erfordert eine entsprechende Vereinbarung, zum Beispiel als zeitlich unbegrenzte, d. h. offene Rückwärtsdeckung. Das hat seinen Preis.
  • Auch die Versicherungssumme einer Firmenrechtsschutzversicherung ist wie bei jeder Versicherung normalerweise begrenzt. Eine typische Höhe für kleinere Unternehmen liegt bei einer Million oder auch darunter. Rechtskosten, die darüber hinausgehen, werden nicht übernommen.
    Gleichzeitig ist in den meisten Fällen ein Selbstbehalt vereinbart. Dieser kann beispielsweise bei 1.000 Euro liegen. So viel von den Rechtskosten muss der Selbstständige oder das Unternehmen selbst bezahlen. Dies soll verhindern, dass die Versicherung laufend für Bagatellfälle genutzt wird. Der Selbstbehalt kann je nach Police für das Kalenderjahr gelten oder bei jedem Versicherungsfall fällig werden. Bei manchen Policen wird kein Selbstbehalt fällig, wenn nach einer anwaltlichen Beratung keine weiteren rechtlichen Schritte erfolgen oder die Sache einvernehmlich beigelegt wird.

Was wird übernommen?

Im Versicherungsfall übernehmen Rechtsschutzversicherungen Anwaltskosten und Gerichtskosten sowie die Rechtskosten der Gegenseite, wenn das Gericht sie dem Versicherten auferlegt. Manche Versicherungen umfassen außerdem Prozessnebenkosten etwa für Sachverständige und Gerichtsvollzieher oder die Kosten für eine Mediation.

Oft haben Versicherte die Option, sich über eine Hotline der Versicherung ohne weitere Kosten von Rechtsanwälten beraten zu lassen. Dieses Angebot der Versicherer ist nicht uneigennützig: Der Service soll deren Kosten senken.

Manche Rechtsschutzversicherungen bieten neben der Übernahme von Rechtskosten auch zusätzliche Dienstleistungen an, vor allem im Bereich des Forderungsmanagements – mehr dazu im nächsten Abschnitt.

Bitte beachten Sie: Rechtsstreitigkeiten im Ausland sind normalerweise nur abgedeckt, wenn das ausdrücklich vereinbart wurde.

 

Entscheidend: Welche Rechtsgebiete sind mitversichert?

Von der Liste der versicherten und der nicht versicherten Rechtsgebiete hängt entscheidend ab, ob ein konkreter Versicherungsvertrag betriebswirtschaftlich Sinn ergibt.

  • Privatrechtsschutz ist in vielen Rechtsschutzversicherungen für Selbstständige Teil der Basisdeckung, oder als Baustein verfügbar. Damit sind private Rechtsstreitigkeiten mitversichert, eventuell auch von Ehepartnern und Kindern, die im Haushalt leben.
  • Verwaltungsrechtsschutz: Streitigkeiten mit Behörden sowie Bußgeldverfahren beziehungsweise Ordnungswidrigkeiten sind in der Regel Teil der Basisdeckung. In einer guten Versicherung ist auch die Beratung zu Widerspruchsverfahren enthalten, nicht nur die Kosten für eine Klage gegen Bescheide oder Auflagen.
  • Sozialrechtsschutz: Dieser Baustein ist für Unternehmen wichtig, wenn es zu Rechtsstreitigkeiten mit der gesetzlichen Unfallversicherung oder anderen Sozialversicherungsträgern kommt.
  • Arbeitgeberrechtsschutz: Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören mit zu den häufigsten Rechtskonflikten, in die Betriebe verwickelt werden. Das kollektive Arbeitsrecht, etwa Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat, sind in der Regel nicht versichert.
  • Diskriminierungsrechtsschutz: Diese Deckung bezieht sich auf Schadenersatzansprüche durch Kunden oder Mitarbeiter, die dem Unternehmen Diskriminierung vorwerfen.
  • Steuerrechtsschutz: Auch diese Deckung ist meist im Basisumfang enthalten. Schließlich ist das Risiko von Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt grundsätzlich hoch. Allerdings hängt das auch vom Geschäftsmodell ab, etwa davon, ob komplexe umsatzsteuerliche Sachverhalte vorliegen.
  • Gewerblicher Verkehrsrechtsschutz: Unternehmen mit eigenen Fahrzeugflotten können damit Bußgeldverfahren und Rechtskosten nach Unfällen abdecken.
  • Gewerblicher Immobilienrechtsschutz: Damit sind Rechtskonflikte um Immobilien versichert, die vom Unternehmen beziehungsweise für die selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit genutzt werden. Dies gilt sowohl für Eigentum wie bei Gewerbemietobjekten. Nicht versichert ist die Rolle als Vermieter. Dafür wird Vermieterrechtsschutz benötigt.
  • Wettbewerbsrechtsschutz: Während kartellrechtliche Konflikte in der Regel von der Deckung ausgeschlossen sind, gibt es Bausteine für die Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche.
  • Lizenz-, Marken- und Patentrechtsschutz: Damit lassen sich die Kosten von Streitigkeiten um geistiges Eigentum versichern, und zwar sowohl das Durchsetzen eigener wie die Abwehr fremder Ansprüche, etwa bei Markenrechtsverletzungen oder Urheberrechtsverstößen.
  • Daten-Rechtsschutz: Diese Deckung sichert Unternehmen und Selbstständige ab, denen datenschutzrechtliche Verstöße beziehungsweise Verletzungen der DSGVO vorgeworfen werden. Sie leistet auch, wenn es um die Durchsetzung bestimmter Ansprüche geht, etwa ein Recht auf Datenspeicherung.
  • Strafrechtsschutz: Mit diesem Baustein sind die Rechtskosten von Selbstständigen im Fall strafrechtlicher Ermittlungen oder eines Strafverfahrens gedeckt. Allerdings sind bestimmte Straftatbestände wie etwa Betrug häufig ausgeschlossen oder nur in einer erweiterten Strafrechtsdeckung enthalten. Da Vorsatz nie versichert werden kann, müssen nach einer Verurteilung für eine vorsätzlich begangene Straftat bereits übernommene Leistungen zurückgezahlt werden.
  • Forderungsmanagement: Zusätzlich zur Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten bieten viele Versicherer auch die Deckung von Kosten in diesem Bereich an. Die Leistungen werden dann in der Regel von einem Inkasso-Dienstleister erbracht und umfassen Bonitätsprüfungen, das außergerichtliche und gerichtliche Mahnverfahren, das Einleiten der Zwangsvollstreckung und die Titel-Überwachung. Von eingezogenen Beträgen muss oft eine Inkassogebühr abgezogen werden, außerdem gibt es meist Mindest- und Höchstbeträge für die Forderungen.
  • Vertragsrechtsschutz: An diesem Punkt sind viele Unternehmen und Selbstständige besonders interessiert. Schließlich kommt es im Geschäftsalltag oft genug zu Streitigkeiten um Honorare oder Rechnungen, um behauptete Mängel oder Reklamationen. Allerdings ist es nicht einfach, die entsprechenden Rechtskosten zu versichern. Die Versicherer scheuen das Risiko, weil die Zahl der Versicherungsfälle hoch und der Aufwand im Einzelfall schwer einzuschätzen ist.
    Vertragsrechtsschutz ist in vielen Policen deshalb nur begrenzt auf Nebengeschäfte enthalten: Der Lebensmittelhersteller hat dann zwar eine Deckung bei Streitigkeiten um die angeblichen Mängel einer gebraucht verkauften Maschine, nicht jedoch um vertragliche Forderungen in seinem Hauptgeschäft. Manchmal sind Vertragsstreitigkeiten auch beschränkt auf die Gerichtskosten im Fall von Honorarstreitigkeiten.
    Wenn Deckungserweiterung auf allgemeines Vertragsrecht angeboten werden, dann oft mit Sublimits, das heißt mit einer niedrigeren Versicherungssumme, oder nur für bestimmte Branchen und Tätigkeiten, und nur für Unternehmen bis zu einer bestimmten Größe.
    Außerdem ist das Unternehmerrisiko nicht mitversichert, was im Ernstfall dazu führen kann, dass der Versicherer die Durchsetzung vertraglicher Forderungen doch nicht bezahlt.

Bitte beachten Sie: Insolvenzrecht ist im Deckungsumfang betrieblicher Rechtsschutzversicherungen so gut wie nie enthalten. Auch die Rechtskosten aus Gesellschafterstreitigkeiten sind kaum versicherbar. Gleiches gilt für Bußgelder und Geldstrafen: Während die Verfahrenskosten bei einer entsprechenden Deckung und in Fällen ohne Vorsatz übernommen werden, sind Strafen und Bußen selbst nicht enthalten.

 

Deckung aus anderen Versicherungen?

Nicht selten sind einzelne Rechtsschutzdeckungen bereits in anderen betrieblichen Versicherungen enthalten und müssen nicht noch einmal abgeschlossen werden.

So übernimmt der Versicherer die Abwehr von Schadenersatzforderungen im Rahmen einer Betriebs- Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflicht. Zum Beispiel kümmert sich die Versicherungsgesellschaft um die Schadenersatzklage eines Kunden, der in den Betriebsräumen einen Unfall hatte oder eine Fehlberatung geltend macht. Eine eigene Rechtsschutzdeckung ist dafür dann – je nach Umständen – verzichtbar.

Auch wenn bereits eine Cyberversicherung besteht, wird diese sich in der Regel um Schadenersatzklagen nach einer Datenschutzverletzung kümmern. Möglicherweise enthält die Police auch ausdrücklich Cyber-Rechtsschutz.

Unternehmen, die Mitglied in einem Arbeitgeberverband sind, haben darüber oft Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Streitigkeiten, sowie Zugriff auf spezialisierte Rechtsberatung.

Wie hoch ist das Risiko wirklich?

Betriebliche Versicherungen sollte man nie nach dem Prinzip „nice to have“ einkaufen. Sie sind vielmehr Teil der eigenen Finanzplanung. Mit der Versicherung wandelt man eine hohe Ausgabe, deren Eintreten man nicht kontrollieren kann, in fortlaufende, beherrschbare und planbare Zahlungen um.

Anders gesagt: Die Rechtsschutzversicherung schützt nicht vor den Prozesskosten, sie wandelt sie nur in überschaubare, als Betriebskosten ansetzbare Versicherungsprämien um. Kommt es zum Versicherungsfall, etwa einem großen Verfahren, muss man dafür kein Darlehen aufnehmen oder Reserven flüssig machen.

Unter diesem Gesichtspunkt sollten die konkreten individuellen Risiken bewertet werden. Wie wahrscheinlich ist es, dass man tatsächlich in ein teures Verfahren um den Gewerbemietvertrag gerät? Sind die Kosten für Markenrechtsschutz dem Wert der eigenen Marke angemessen? Hantiert das Unternehmen viel mit personenbezogenen Daten, oder nicht? Kann man auf Vertragsrechtsschutz verzichten, wenn man das Geld stattdessen in klug formulierte Verträge investiert und die Geschäftspartner sorgfältig wählt?

Es kann sinnvoll sein, sich für diese Risikoanalyse von einem Versicherungsmakler unterstützen zu lassen. Versicherungsmakler verkaufen Versicherungen nicht im Auftrag der Versicherer, sie vermitteln vielmehr deren Produkte. Bezahlt werden sie durch Provision von den Versicherungsgesellschaften, ihre Kunden sind jedoch die Versicherungsnehmer. Gute Versicherungsmakler können helfen, die unübersichtliche Marktsituation zu überblicken und Versicherungsbedingungen realistisch einzuschätzen.

Die Kosten einer Firmenrechtsschutzversicherung

Bei Rechtsschutzversicherungen für Selbstständige und Unternehmen sind die Unterschiede relativ groß. Die Kosten werden in der Regel als Prozent- oder Promillebeträge vom Jahresumsatz berechnet und hängen neben dem Umfang der versicherten Rechtsgebiete auch von der Größe des Unternehmens, seiner Geschäftstätigkeit und der Selbstbeteiligung ab. Die jährliche Versicherungsprämie kann bei Einzelselbstständigen im niedrigen dreistelligen Bereich liegen – oder auch deutlich höher. Größere Unternehmen zahlen deutlich mehr.

 

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