Die Corona-Pandemie und ihre Folgen haben viele gesunde Betriebe in finanzielle Schieflage gebracht. Zahlungsengpässe trotz guter Auftragslage und schwarzer Zahlen kommen aber auch in ruhigeren Zeiten vor. Ein finanzieller Schiffbruch aus heiterem Himmel ist gar nicht einmal so selten.
Lektüretipp: Mit dem grundsätzlichen Unterschied zwischen der Erfolgs-Betrachtung („Gewinn“) und der Zahlungs-Perspektive („Liquidität“) beschäftigt sich der orgaMAX-Blogbeitrag „Ohne Moos nix los: Liquidität vs. Gewinn“. |
Klar: Wer sich repräsentative Geschäftsräume an teuren Standorten, protzige Luxuskarossen und einen unproduktiven Mitarbeiterstab leistet, gerät leicht in finanzielle Schieflage. Doch wenn Selbstständige und Unternehmer trotz günstiger Geschäftslage Schwierigkeiten bekommen, liegt das selten daran, dass sie persönlich über ihre Verhältnisse leben.
Viel häufiger sind Organisations- und Managementfelder – insbesondere ...
Hintergrund: Wirtschaftsgüter im Nettowert von mehr als 800 Euro müssen im Jahr der Anschaffung zwar in voller Höhe bezahlt werden, die Auszahlung fließt jedoch nur zu einem geringen Teil als Betriebsausgabe in die Gewinnermittlung ein.
Denn das Finanzamt erkennt die Investition nur häppchenweise steuerlich an. So muss der Kaufpreis von ...
Mit anderen Worten: Im Jahr der Anschaffung reißen Investitionen ein Riesenloch in die Liquiditätsreserven. Wer keine Rücklagen gebildet hat oder die erforderlichen Beschaffungen langfristig zu erschwinglichen Darlehens-Konditionen finanzieren kann, gerät unter Umständen in einen Finanzengpass.
Dasselbe gilt für fehlende Steuerrücklagen. Sie können nicht über alle flüssigen Mittel auf Ihren Geschäftskonten frei verfügen. Denn ein Teil davon gehört dem Fiskus. Ganz gleich, ob Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer oder auch die Lohnsteuer für Ihre Mitarbeiter: Zum Zahlungstermin müssen Sie flüssig sein. Wenn nicht, fackelt das Finanzamt nicht lange.
Der Staat ist ein besonders privilegierter und obendrein sehr ungeduldiger Schuldner. Wenn Sie fällige Steuern aus Steueranmeldungen oder Steuerbescheiden nicht pünktlich zahlen, erhalten Sie höchsten ein oder zwei Mahnungen. Falls Sie darauf nicht reagieren, können Ihre Steuerschulden (inklusive aufgelaufener Säumnisgebühren und Zinsen) binnen einer Woche von einem Vollzugsbeamten gepfändet werden!
Nicht alle Liquiditätsprobleme gehen auf Finanzierungsfehler und mangelnden Überblick über die Zeitpunkte von Ein- und Auszahlungen zurück. Ursache ist oft ein argloser, ja unkritischer Umgang mit säumigen Schuldnern:
Um sicher zu sein, fälligen Verbindlichkeiten jederzeit uneingeschränkt nachkommen zu können, benötigen Sie zumindest ...
Als Prognose-Basis bieten sich normalerweise die Buchhaltungs-Zahlen des Vorjahres an.
Aufgrund der Pandemie-Maßnahmen sind Prognosen zurzeit in vielen Branchen schwierig. Falls Ihr Unternehmen im Jahr 2020 stark von den Corona-Maßnahmen betroffen war, eignen sich auch die Werte des unmittelbaren Vorjahres nur sehr bedingt als Anhaltspunkt. In dem Fall verwenden Sie Werte des Jahres 2019 als Planungsgrundlage.
Ganz gleich, welche Vorjahreswerte Sie als Ausgangspunkt wählen: Darin enthalten sind wichtige Informationen – zum Beispiel über ...
Falls Sie häufiger mit uneinbringlichen Forderungen zu kämpfen haben, finden Sie auch dafür Anhaltspunkte und Gründe in Ihren Vorjahres-Aufzeichnungen.
Beginnen wir mit der Bestandsaufnahme von Ein- und Auszahlungen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten.
Um einen Eindruck von den zu erwartenden Zu- und Abflüssen von Geldmitteln zu bekommen, verschaffen Sie sich als nächstes einen Überblick über Art und Größenordnung Ihrer tatsächlichen Ein- und Auszahlungen. Dazu zählen insbesondere:
Einzahlungen:
Auszahlungen:
Die erforderlichen Angaben entnehmen Sie zum Beispiel aus Ihrer letzten Einnahmenüberschussrechnung.
Bitte beachten Sie: Bedeutsam für die Liquiditäts-Betrachtung sind nur echte finanzielle Zu- oder Abflüsse. Steuerliche Abschreibungen und kalkulatorische Positionen, die im laufenden Jahr keine Ein- und Auszahlungen nach sich ziehen, fließen nicht in den Liquiditäts-Plan ein. |
Praxistipp: orgaMAX-Anwender finden fertig aufbereitete Gegenüberstellungen von Einnahmen und Ausgaben sowie die dazugehörigen Zahlungs-Transaktionen in den Arbeitsbereichen ...
Die tatsächlichen Ein- und Auszahlungen des Vorjahres bildet nur die Grundlage für den monatlichen Plan-Ist-Vergleich des laufenden Jahres. Je nach Größe und Komplexität Ihres Betriebes können Sie einzelne Positionen nach Belieben zusammenfassen und die Beträge an Ihre Erwartungen für das aktuelle Jahr anpassen.
Die Vorjahres-Werte übertragen Sie zeilenweise in eine Tabelle, in der Sie für jeden Monat eine „Plan“- und eine „Ist“-Spalte einrichten. Das sieht dann zum Beispiel so aus:
Wenn Sie die Anfangs- und Endbestände von Ihrer Tabellenkalkulation berechnen lassen und automatisch in den nächsten Monat übertragen, ist das Ausfüllen und Fortschreiben eines solchen schlichten Liquiditäts-Plans eine Sache von ein paar Minuten.
Je nach Anzahl Ihrer Aufträge und Geschäftspartner lohnt sich außerdem eine Offene-Posten-Übersicht. Aus der geht nicht nur hervor, wie hoch aktuell ...
In Ihrer Forderungsliste halten Sie außerdem fest ...
Dadurch wissen Sie jederzeit, wann Einzahlungen in welcher Höhe typischerweise zu erwarten sind. Gleichzeitig dokumentieren Sie nach und nach das konkrete Zahlungsverhalten einzelner Kunden und erkennen die Entwicklung des durchschnittlichen Zahlungsverhaltens Ihrer Kundschaft.
orgaMAX-Praxistipps:
Nutzen Sie eine Bürosoftware wie orgaMAX, Ihren Liquiditätsplan und andere einfache „Controlling“-Instrumente, um Ihre Zahlungsfähigkeit zu sichern:
Auch im Umgang mit Kunden gibt es zahlreiche Ansatzpunkte, um Ihre kurz- und mittelfristige Zahlungsfähigkeit zu sichern. Hier die wichtigsten im Überblick:
Wichtig: Falls Ihnen die Umsetzung von Maßnahmen zur Sicherung Ihrer Zahlungsfähigkeit schwerfällt, holen Sie sich am besten professionellen Rat. Besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater nicht nur die laufenden Steuer- und Buchhaltungspflichten. Lassen Sie sich auch zeigen, wie Sie dauerhaft in der Erfolgs- und Liquiditätsspur bleiben!
Controlling (engl. „Steuerung“) ist keine Raketenwissenschaft. Solo-Selbstständige und Inhaber kleiner Unternehmen können bereits mit einfachen Maßnahmen ihr Geschäft in ruhigeres Fahrwasser steuern. Das schützt zwar nicht vor Corona-Folgen oder Konjunktureinbrüchen – bildet jedoch ein solides Fundament für unvorhersehbare Überraschungen wie einer Wirtschafts- und Finanzkrise oder einer weltweiten Pandemie.
LektüretippsWeitere Informationen rund um Rechnungen, Forderungen und Mahnungen finden Sie im orgaMAX-Blog und im Newsletter-Archiv:
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