Aufträge von Unternehmern und Selbstständigen gehen oft mit erheblichen Vorleistungen und finanziellem Zusatzaufwand einher. Denken Sie nur an ...
Solche Aufwendungen dürfen Sie selbstverständlich auf Ihre Kunden abwälzen. Wie und in welcher Form Sie das tun, entscheiden Sie selbst. Genau genommen natürlich im Rahmen der Vertragsverhandlungen gemeinsam mit Ihren Auftraggebern.
Wichtig: Anders als bei den Reisekostenabrechnungen von Angestellten sind Sie dabei nicht von vornherein an gesetzliche Vorgaben und Pauschalen gebunden. Je nachdem, für welches Abrechnungsverfahren Sie sich entscheiden, müssen Sie aber bestimmte Steuervorschriften beachten. |
Doch der Reihe nach. Üblich sind die folgenden Abrechnungs-Varianten:
Was bei den verschiedenen Lösungen grundsätzlich zu beachten ist, erfahren Sie auf den folgenden Seiten.
Bitte beachten Sie: In manchen Branchen gibt es typische Spesen- und Abrechnungs-Modalitäten. Unter Umständen gelten sogar besondere Vorschriften über die Art und Höhe erstattungsfähiger Auslagen und Nebenleistungen (z. B. in einigen Freiberufler-Gebührenordnungen). Welche Abrechnungsvariante praktikabel und für Sie am günstigsten ist, besprechen Sie daher am besten mit Ihrem Steuerberater, oder Sie fragen bei Ihrem Berufs- oder Branchenverband nach. |
Die für alle Beteiligten einfachste Lösung ist es, Spesen und Nebenleistungen von vornherein in Preise, Honorare, Stunden- oder Tagessätze einzukalkulieren: Ihre Auftraggeber sind auf der sicheren Seite, und Sie selbst ersparen sich nervigen Verhandlungs- und Abrechnungsaufwand.
Ob Sie selbst von der Rund-um-sorglos-Variante in jedem Fall profitieren, steht auf einem anderen Blatt. Je höher der mögliche Zusatzaufwand ist, desto größer ist im Einzelfall die Gefahr, dass die erforderlichen Spesen den kalkulierten Gewinn schmälern.
Angenommen, ein Freelancer vereinbart einen Paketpreis. Statt wie erwartet ein- bis zweimal muss er dann tatsächlich jedoch fünfmal beim Kunden anreisen. In solchen Fällen werden vermeintliche Nebenkosten-Peanuts schnell zur finanziellen Belastung.
Unproblematisch sind Inklusiv-Honorare vor allem dann, wenn ...
Nicht vergessen: Auch wenn auf Ihren Kundenabrechnungen keine Spesen auftauchen: um Betriebsausgaben handelt es sich bei den einzelnen Ausgaben sehr wohl. Belege sammeln lohnt sich also!
Lektüretipp: Was bei Fahrt- und Übernachtungskosten sowie Reise-Nebenkosten steuerlich zu beachten ist, können Sie im orgaMAX-Newsletterarchiv nachlesen. |
Die zweite Variante ist die genaueste, unter Umständen aber auch umständlichste. Manche Kunden verlangen auf Druck Ihrer Rechnungsabteilung von ihren Dienstleistern die Offenlegung der tatsächlich entstandenen Kosten.
Die Abrechnung erfolgt dann in Form eines centgenauen Auslagenersatzes:
Bitte beachten Sie: Variante 2 ist zwar die transparenteste – dafür oft aber auch besonders kompliziert und bürokratisch. Denn viele Auftraggeber haben auf Druck ihrer Controller ganz genaue Vorstellungen in Bezug auf Form und Inhalt der Zahlungsnachweise. Damit der Auslagenersatz aufseiten des Kunden als Betriebsausgabe und Vorsteuer anerkannt wird, müssen die Belege ...
|
Immerhin: Als durchlaufender Posten ist der Vorgang für Sie damit erledigt. Um eine steuerlich relevante Einnahme oder Ausgabe handelt es sich bei diesem Nullsummenspiel auf Ihrer Seite nicht. Nur Ihr Kunde darf die Aufwendungen steuerlich geltend machen.
Variante 3 ist eine Art Synthese aus den beiden ersten:
Apropos Umsatzsteuer: Wenn Sie als Unternehmer mit Ihrem Kunden vereinbaren, dass Sie Reisespesen in Rechnung stellen, zählen diese Spesen als „unselbstständige Nebenleistung“ mit zum umsatzsteuerlichen Entgelt.
Mit anderen Worten: Für solche Nebenleistungen gilt der Steuersatz Ihrer Hauptleistung.
Falls Sie Ihren Kunden auf einer Rechnung Hauptleistungen mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen in Rechnung stellen, gibt es zwei Möglichkeiten:
Bitte beachten Sie: Fehler bei der Wahl des richtigen Umsatzsteuersatzes gehen immer zu Ihren Lasten. Im Zweifel klären Sie die Details des Einzelfalles mit Ihrem Steuerberater oder Sie fragen direkt beim Finanzamt nach. |
LektüretippsWeiterführende Informationen zu Steuer- und Rechtsthemen finden Sie im orgaMAX-Blog und im Newsletter-Archiv:
|