
Unternehmer-News
5 MIN
Mehr lesen


Kostenloses Laden von privaten E-Autos, E-Rollern und E-Bikes am Arbeitsplatz, die Erstattung für das Aufladen von E-Geschäftswagen zu Hause, die Überlassung von Wallboxen an Beschäftigte: Rund um das Laden von E-Fahrzeugen haben ArbeitgeberInnen einige steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Dieser Beitrag liefert einen Überblick.

Zahlt Dein Unternehmen den MitarbeiterInnen abhängig vom Erreichen bestimmter Ziele eine zusätzliche Vergütung? Solche Zielvereinbarungen fördern Einsatz und Motivation. Gleichzeitig haben diese variablen Gehaltsbestandteile ihre eigenen Tücken. Wenn Du als ArbeitgeberIn nicht achtgibst, können die Beschäftigten unabhängig von der Zielerreichung den kompletten Bonus verlangen. Dieser Beitrag zeigt Dir, was Du beachten solltest.

Führt Dein Unternehmen Aufträge des Bundes aus? Dann muss es ab einem Auftragswert von 50.000 Euro bei der Ausführung Bezahlung und Arbeitsbedingungen auf Tarifniveau gewährleisten. So will es das Bundestariftreuegesetz. Du solltest seine Auswirkungen in Deine Auftragskalkulation einbeziehen. Dieser Beitrag verrät Dir, was bei einer Ausschreibung des Bundes in Zukunft zu beachten ist und wozu Du Dich damit verpflichtest.

Ab 2028 gibt es eine neue, zusätzliche Form der Krankschreibung: Die Teilarbeitsunfähigkeit betrifft nur einen Teil der Arbeitszeit und führt gewissermaßen zu vorübergehender, krankheitsbedingter Teilzeit. Parallel dazu wird ein Teilkrankengeld eingeführt. Die Änderungen sind vor allem für chronisch und langzeiterkrankte Beschäftigte gedacht. Hier erfährst Du, was das neue Konzept für Dich als ArbeitgeberIn bedeutet.

Da hilft kein Zögern und kein Zaudern: Ab Januar gilt die E-Rechnungspflicht. Zugegeben: Die bringt anfangs ein paar Umstellungen mit sich – auf Dauer wird das ordnungsgemäße Abrechnen von Lieferungen und Leistungen jedoch für alle Beteiligten viel einfacher. Das gilt vor allem dann, wenn Sie eine professionelle Software wie orgaMAX ERP nutzen, mit der Sie Ihre Rechnungen blitzschnell erstellen und verarbeiten können.

Ende des Jahres ist es so weit: Im B2B-Geschäft wird die elektronische Rechnung zur Pflicht. Als E-Rechnung gilt eine Rechnung, „die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.“ Elektronisch übermittelte Rechnungen im PDF-, Word-, Excel-Format sowie anderen elektronischen Dateiformaten gelten endgültig nicht mehr als E-Rechnung.

Ab Januar 2025 ist es so weit: Die E-Rechnungspflicht tritt in Kraft, und Unternehmer sowie Selbstständige müssen in der Lage sein, standardisierte E-Rechnungen mit strukturierten Datensätzen im XML-Format zu verschicken und zu empfangen.

Durch komfortable Bedieneroberflächen werden die meisten Menschen im Online- und Smartphone-Zeitalters immer bequemer. Das gilt auch fürs Bezahlen: Die wenigsten Kunden sind noch bereit, ellenlange Firmenbezeichnungen, Rechnungs-, Kunden-, Konten- und IBAN-Nummern oder andere Zahlungsangaben einzutippen. Das gilt vor allem fürs Privatkundengeschäft.

Im betrieblichen Alltag, zumal im Marketing und Vertrieb, lassen sich viele Aufgaben nicht sofort erledigen. Oder jedenfalls nicht gleich vollständig: Mal ist ein Geschäftspartner nicht zu erreichen, mal der Zeitpunkt unpassend, mal fehlen Informationen, mal die Rückmeldung eines Interessenten.

Wussten Sie, dass Sie mit orgaMAX Buchhaltung Informationen Ihrer Wahl gezielt von einer Vorgangsart zur nächsten weiterreichen können? Zusätzlich zu den Standardfeldern wie Kunden- oder Vorgangsnummer lassen sich im „Informationsblock“ am oberen rechten Seitenrand vorgangsübergreifende Inhalte erfassen.

Kennen Sie den unscheinbaren Button „Details – F2“ am unteren linken Rand der Stamm- und Vorgangs-Tabellen von orgaMAX ERP?

Zum Funktionsumfang von orgaMAX ERP gehören manche Highlights, deren vielseitige Einsatzmöglichkeiten sich oft erst auf den zweiten Blick erschließen. Zu den stark unterschätzten Funktionen gehören die „Zeitpläne“, mit deren Hilfe Sie bei Projekten und anderen zeitkritischen Aufträgen den Überblick über ...

Mit starren Preismodellen ist in einem dynamischen Geschäftsumfeld kein Blumentopf mehr zu gewinnen. Daher unterstützt orgaMAX Buchhaltung Sie neuerdings mit verschiedenen Rabatt-Optionen auf Vorgangsebene. Bei Verhandlungen mit preissensiblen Kunden können Sie in Verkaufsvorgängen ...


Unternehmen und Selbstständige müssen ständig neue Informationspflichten erfüllen. Zugleich werden Kunden immer anspruchsvoller. Kein Wunder, dass ...

Was vielen Anwendern von orgaMAX Buchhaltung noch gar nicht aufgefallen ist: Im Arbeitsbereich „Start“ gibt es neben der smarten „Dashboard“-Kommandozentrale eine komfortable Aufgabenverwaltung. Und zwar eine, die weit mehr zu bieten hat als die üblichen To-do-Abhaklisten.

Du kümmerst Dich um Dein Business.
orgaMAX schafft Dir Freiraum für Wachstum & Erfolg.
deltra Business Software GmbH & Co. KG
Gildestraße 9 | D-32760 Detmold