
Möchte Dein Unternehmen Arbeitnehmende aus dem Homeoffice zurück in den Betrieb beordern? Ohne vertraglichen Anspruch auf „mobile Arbeit“ ist das möglich. Aber auch dann sollten Arbeitgebende diese Anordnung abwägen und betrieblich begründen können.

Möchte Dein Unternehmen Arbeitnehmende aus dem Homeoffice zurück in den Betrieb beordern? Ohne vertraglichen Anspruch auf „mobile Arbeit“ ist das möglich. Aber auch dann sollten Arbeitgebende diese Anordnung abwägen und betrieblich begründen können.

Erhalten die Beschäftigten in Deinem Unternehmen Zuschläge, wenn sie nachts, an Feiertagen oder Sonntagen arbeiten? Solche „SFN-Zuschläge“ sind grundsätzlich steuerfrei und sozialversicherungsfrei, aber nur in bestimmten Grenzen und nicht in allen Fällen. Finde heraus, auf welche Fallstricke bei diesen Zuschlägen zu achten ist.

Können VerbraucherInnen Deine Waren oder Dienstleistungen online kaufen oder bestellen? Dann solltest Du ihnen einen deutlich erkennbaren Widerrufsbutton anbieten. Eine Gesetzesänderung macht den bequemen Online-Widerruf zur Pflicht – mit klaren Vorgaben zur Gestaltung.

Jemand nimmt ein von Dir erstelltes Foto, schickt es durch eine Grafik-KI und verwendet das Ergebnis ohne Erlaubnis oder Bezahlung für seine eigenen Zwecke? Dagegen wirst Du in vielen Fällen mit einer Urheberrechtsklage wenig ausrichten. Ein neueres Urteil zeigt, warum.

Wenn das Unternehmen eine vereinbarte Lieferung oder Dienstleistung bereits bezahlt hat und dann nichts bekommt, ist das ärgerlich. Noch ärgerlicher wird es, wenn dann auch noch der Vorsteuerabzug verweigert wird. In einem solchen Streitfall stellte sich der Bundesfinanzhof klar gegen das Finanzamt und dessen Umgang mit Vorausrechnungen.

Da hilft kein Zögern und kein Zaudern: Ab Januar gilt die E-Rechnungspflicht. Zugegeben: Die bringt anfangs ein paar Umstellungen mit sich – auf Dauer wird das ordnungsgemäße Abrechnen von Lieferungen und Leistungen jedoch für alle Beteiligten viel einfacher. Das gilt vor allem dann, wenn Sie eine professionelle Software wie orgaMAX ERP nutzen, mit der Sie Ihre Rechnungen blitzschnell erstellen und verarbeiten können.

Ende des Jahres ist es so weit: Im B2B-Geschäft wird die elektronische Rechnung zur Pflicht. Als E-Rechnung gilt eine Rechnung, „die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.“ Elektronisch übermittelte Rechnungen im PDF-, Word-, Excel-Format sowie anderen elektronischen Dateiformaten gelten endgültig nicht mehr als E-Rechnung.

Ab Januar 2025 ist es so weit: Die E-Rechnungspflicht tritt in Kraft, und Unternehmer sowie Selbstständige müssen in der Lage sein, standardisierte E-Rechnungen mit strukturierten Datensätzen im XML-Format zu verschicken und zu empfangen.

Durch komfortable Bedieneroberflächen werden die meisten Menschen im Online- und Smartphone-Zeitalters immer bequemer. Das gilt auch fürs Bezahlen: Die wenigsten Kunden sind noch bereit, ellenlange Firmenbezeichnungen, Rechnungs-, Kunden-, Konten- und IBAN-Nummern oder andere Zahlungsangaben einzutippen. Das gilt vor allem fürs Privatkundengeschäft.

Im betrieblichen Alltag, zumal im Marketing und Vertrieb, lassen sich viele Aufgaben nicht sofort erledigen. Oder jedenfalls nicht gleich vollständig: Mal ist ein Geschäftspartner nicht zu erreichen, mal der Zeitpunkt unpassend, mal fehlen Informationen, mal die Rückmeldung eines Interessenten.

Wussten Sie, dass Sie mit orgaMAX Buchhaltung Informationen Ihrer Wahl gezielt von einer Vorgangsart zur nächsten weiterreichen können? Zusätzlich zu den Standardfeldern wie Kunden- oder Vorgangsnummer lassen sich im „Informationsblock“ am oberen rechten Seitenrand vorgangsübergreifende Inhalte erfassen.

Kennen Sie den unscheinbaren Button „Details – F2“ am unteren linken Rand der Stamm- und Vorgangs-Tabellen von orgaMAX ERP?

Zum Funktionsumfang von orgaMAX ERP gehören manche Highlights, deren vielseitige Einsatzmöglichkeiten sich oft erst auf den zweiten Blick erschließen. Zu den stark unterschätzten Funktionen gehören die „Zeitpläne“, mit deren Hilfe Sie bei Projekten und anderen zeitkritischen Aufträgen den Überblick über ...

Mit starren Preismodellen ist in einem dynamischen Geschäftsumfeld kein Blumentopf mehr zu gewinnen. Daher unterstützt orgaMAX Buchhaltung Sie neuerdings mit verschiedenen Rabatt-Optionen auf Vorgangsebene. Bei Verhandlungen mit preissensiblen Kunden können Sie in Verkaufsvorgängen ...


Unternehmen und Selbstständige müssen ständig neue Informationspflichten erfüllen. Zugleich werden Kunden immer anspruchsvoller. Kein Wunder, dass ...

Was vielen Anwendern von orgaMAX Buchhaltung noch gar nicht aufgefallen ist: Im Arbeitsbereich „Start“ gibt es neben der smarten „Dashboard“-Kommandozentrale eine komfortable Aufgabenverwaltung. Und zwar eine, die weit mehr zu bieten hat als die üblichen To-do-Abhaklisten.

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