Niemand zahlt gern Steuern – schon gar nicht zu viel. Deshalb sorgen die meisten Unternehmer und Freiberufler dafür, dass ihre laufenden Einkommensteuer-Vorauszahlungen unter der endgültigen Steuerbelastung bleiben. Denn anders als Arbeitnehmer können Selbstständige die Höhe ihrer Abschlagszahlungen gezielt beeinflussen. Angesichts monatlich oder saisonal schwankender Einkünfte ist das ja auch sinnvoll.
So verständlich Sparsamkeit bei den Steuer-Vorauszahlungen ist: Früher oder später verlangt das Finanzamt die fälligen Steuern dann doch. Wenn’s so weit ist, sollten Sie finanziell flüssig sein. Denn der Fiskus ist ein ungeduldiger und rechtlich vorrangiger Gläubiger. Und noch dazu einer, der seine Forderungen auch energisch durchsetzt!
Grund genug, von vornherein für eine ausreichende Steuerrücklage zu sorgen. Die muss nicht auf den Cent genau stimmen. Sie sollte aber so hoch sein, dass Sie beim Eintreffen des Finanzamts-Bescheids keine bösen Überraschungen erleben.
Mal ehrlich: Wissen Sie, wieviel Geld Sie dieser Tage dem Finanzamt „schulden“? Grund genug, für eine grobe Steuerprognose:
Wenn Sie Ihre Steuererklärungen rechtzeitig vor der Deadline am 31. Juli 2021 abgeben, trudeln die nächsten Steuerbescheide voraussichtlich im kommenden Herbst ein. Mit Steuerberater-Unterstützung rund ein halbes Jahr später. So oder so sind dann auf einen Schlag gleich mehrere Steuerzahlungen fällig:
Gewerbetreibende müssen darüber hinaus mit Gewerbesteuer-Nachzahlungen und entsprechend angepassten Vorzahlungen rechnen. Da die entrichtete Gewerbesteuer in den meisten Fällen jedoch (fast) ganz auf die persönliche Einkommensteuer angerechnet wird, können Einzelunternehmer und Freiberufler sie bei der überschlägigen Ermittlung ihrer Steuerrücklage normalerweise außen vor lassen.
Um mit der leichtesten Übung zu beginnen: Wie viel Umsatzsteuer Sie dem Finanzamt aktuell schulden, ergibt sich aus ...
Praxistipp: Wenn Sie Ihre Umsatzerlöse und Ihre Betriebsausgaben mit dem Zuordnungsassistenten von orgaMAX erfassen, ermitteln Sie die benötigten Zahlen mit wenigen Mausklicks. Die Werte für 2020 finden Sie im Arbeitsbereich „Finanzen > Steuer-Auswertungen“ in der „Umsatzsteuererklärung“:
Die noch nicht abgeführten Umsatzsteuer-„Schulden“ für 2021 ergeben sich ...
Letztere ermitteln Sie mit orgaMAX ganz einfach, indem Sie eine (vorläufige) Umsatzsteuer-Voranmeldung für den aktuellen Voranmeldezeitraum erstellen.
Die tatsächliche Einkommensteuer-Belastung lässt sich etwas weniger genau berechnen. Schließlich hängt die Steuer nicht allein von der Höhe des erzielten Gewinns (Einnahmenüberschusses) ab. Der persönliche Einkommensteuer-Satz ergibt sich unter anderem aus ...
Sofern sich an den steuerlichen Rahmenbedingungen gegenüber dem Vorjahr nichts Wesentliches geändert hat, können Sie Ihren persönlichen Steuersatz auf Grundlage der damaligen Zahlen überschlägig ermitteln.
Dazu ...
Angenommen, Ihr zu versteuerndes Einkommen betrug insgesamt 60.000 Euro, und Sie haben 15.000 Euro Einkommensteuer und Soli gezahlt. Dann lag Ihr Steuersatz bei 15.000 / 60.000 x 100 = 25 %.
Bitte beachten Sie: Die meisten Steuerpflichtigen müssen ab 2021 keinen Solidaritätszuschlag mehr entrichten. Dadurch sinkt die Steuerbelastung etwas. Ob Sie den Soli-Anteil herausrechnen oder nicht, entscheiden Sie selbst. |
Um die Einkommen-Steuerrücklage für 2020 und die ersten Monate des Jahres 2021 zu überschlagen ...
Um Missverständnissen vorzubeugen: Niemand verlangt von Ihnen, die aufgelaufenen Steuer-Verbindlichkeiten aus Umsatz- und Einkommensteuer separat „anzusparen“. Für welche Zwecke Sie Ihre Steuerrücklage zwischenzeitlich verwenden, bleibt Ihnen überlassen. Sie müssen lediglich sicherstellen, dass beim Eintreffen des Steuerbescheids genügend flüssige Mittel vorhanden sind.
Praxistipp: In orgaMAX gibt es im Arbeitsbereich „Finanzen > Rechnungs- und Buchhaltungslisten“ die Registerkarte „Einnahmen-Überschuss-Rechnung“. Hier können Sie mit wenigen Mausklicks die Einnahmenüberschüsse für beliebige Zeiträume ermitteln (z. B. für Vorjahre oder das laufende Geschäftsjahr):
Bitte beachten Sie: Nach einer Änderung des EÜR-Zeitraums ist ein Mausklick auf „Aktualisieren“ erforderlich. Anders als in den meisten orgaMAX-Listen üblich gibt es hier keine automatische Aktualisierung. |
Sollten sich Ihr Gewinn und / oder die persönlichen Verhältnisse gegenüber dem Vorjahr stark verändert haben, können Sie eine grobe Einkommensteuer-Prognose auch mithilfe des amtlichen Steuerrechners erstellen:
Den so ermittelten Steuersatz wenden Sie auf die zwischenzeitlich aufgelaufenen und noch nicht versteuerten Gewinne an – das war’s auch schon!
Bitte beachten Sie: Bei dieser Art der Steuerschätzung bleiben alle steuermindernden persönlichen Lebensverhältnisse unberücksichtigt (z. B. Kinderfreibeträge, Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben, Spenden etc.). Dadurch fällt die tatsächliche Steuerbelastung später in der Regel deutlich geringer aus. Das schadet aber nicht: Ihre Steuerrücklage fällt halt etwas großzügiger aus. So sind Sie auf den kommenden Steuerbescheid finanziell noch besser vorbereitet.
LektüretippsWeiterführende Informationen zu Rechts- und Steuerthemen finden Sie im orgaMAX-Blog und im Newsletter-Archiv:
|