Unternehmer-News-Blog

Startfinanzierung: Finanzierungsformen für Selbstständige und kleine Unternehmen

14. Feb. 2024
10 MIN

202402_Finanzierungsoptionen

Der Erfolg einer Gründung hängt auch von ausreichendem Startkapital ab. Welche Finanzierungsform sinnvoll ist, entscheiden die individuellen Umstände. Dieser Überblick stellt die wichtigsten Finanzierungsoptionen für den Start in die Selbstständigkeit vor.

 

Eigenkapital: Das Ersparte als Gründungskapital

Für viele Gründerinnen und Gründer sind die angesparten Rücklagen Finanzierungsquelle Nummer eins. Es liegt nahe, das eigene Geld zur Umsetzung der Selbstständigkeit zu nutzen. Dafür muss man niemand von der Ernsthaftigkeit und den Erfolgsaussichten der Gründungspläne überzeugen. Sollte die Sache schiefgehen, steht man als Gründer bei niemand persönlich in der Kreide.

Vor allem macht Eigenkapital – denn darum handelt es sich beim selbst investierten Geld – den neuen Unternehmer oder die Unternehmerin unabhängig. Sie müssen bei ihren Entscheidungen auf keinen Kapitalgeber hören, keine Zinsen abführen und keine Rückzahlungsfristen beachten. Gleichzeitig führt eine hohe Eigenkapitalquote zu einer besseren Bonität: Je mehr eigenes Geld im Unternehmen steckt, desto einfacher wird es, eine zusätzliche Finanzierungsquelle zu finden, sei es ein Investor oder ein Kreditgeber.

 

Ersparnisse als Kapitalquelle: die mögliche Kehrseite

Die Bank erwartet für einen Gründungskredit einen exakten Geschäftsplan. Sich selbst gegenüber ist man dazu nicht verpflichtet. Das ist nicht unbedingt ein Vorteil. Die Verlockung, auf eine solide Planung samt belastbaren Überlegungen zur Liquidität zu verzichten, ist groß. Mit einer Gründung im Blindflug tun sich Selbstständige jedoch keinen Gefallen.

Abgesehen davon gibt es Gründe, das eigene Geld nicht oder zumindest nicht vollständig im geplanten Unternehmen einzusetzen.

  • Man beraubt sich damit einer Notreserve, die über Liquiditätsprobleme in den ersten Jahren hinweghelfen kann. Solche Liquiditätskrisen stürzen viele Gründungsprojekte in existenzielle Krisen. Ein Beispiel ist die „Falle Steuerbescheid“, die im zweiten Unternehmensjahr lauert, wenn die Steuerbelastung nicht eingeplant wurde. Sie ergibt sich, wenn nach der Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärung für das erste, erfolgreiche Selbstständigkeitsjahr gleichzeitig in beiden Steuerarten Nachzahlungen sowie Vorauszahlungen fürs laufende Jahr fällig werden. Auf großes Entgegenkommen seitens des Finanzamts sollte man nicht rechnen. Ein anderes typisches Szenario ist der Zahlungsausfall eines wichtigen Kunden. In solchen Situationen kann das Überleben des Unternehmens von den privaten Finanzreserven abhängen.
  • Ein zweiter Aspekt ist die private Perspektive. Wer gründet, zeigt Risikobereitschaft, doch grenzenlos muss sie nicht sein. Gründerinnen und Gründer, die Kinder haben oder auf andere Art privat in der Verantwortung stehen, sollten sich auch mit einem möglichen Scheitern ihres Gründungsprojekts befassen. Findet man dann wieder eine Stelle? Kann der Partner oder die Partnerin die Familie über Wasser halten? Je nachdem, wie die Antworten ausfallen, sollte man gut überlegen, bevor man sein gesamtes Geld in die Gründung steckt.
  • Schließlich dürfen die privaten Lebenshaltungskosten vor lauter Gründungseifer vergessen werden. In der Regel dauert es seine Zeit, bis das neue Unternehmen genügend abwirft. Wenn man bis dahin von Erspartem leben muss, kann man es nicht gleichzeitig zur Anschaffung von Waren und Betriebsausstattung verwenden.

 

Privatkredite von Freunden und Angehörigen

Eine zweite Finanzierungsquelle, auf die viele Selbstständige und Inhaber kleinerer Unternehmen beim Start zurückgreifen, sind private Darlehen aus ihrem Umfeld. Auch dabei fließt das Geld oft, ohne dass Geschäfts- und Kapitalbedarfsplan vorgelegt werden. Entscheidend für die Kreditvergabe ist in der Regel nicht die Renditeerwartung, sondern die persönliche Verbundenheit.

Diese persönliche Basis ist ein wichtiger Vorteil. Wer das Startkapital vom finanziell gutgestellten Bruder oder der besten Freundin bekommt, kann bei unerwarteten finanziellen Schwierigkeiten eher auf Verständnis und die Bereitschaft zur Stundung hoffen.

Doch auch bei Privatkrediten gibt es Dinge, die man bedenken sollte. So kann die wiederholte Bitte um Aufschub schnell zu Verwerfungen führen, bei denen die finanzielle Beziehung von emotionalen Zerwürfnissen überlagert wird.

 

Auch der Privatkredit kann Probleme verursachen

Ein Kernproblem sind regelmäßig die mangelhaft geklärten Konditionen. Werden Verzugszinsen fällig, oder ist das ein Bruch der Freundschaft? Hat der beste Freund Verständnis, wenn man die dringend benötigten Waren einkauft, anstatt die anstehende Rate zu begleichen? Was passiert, wenn der Kredit gar nicht mehr zurückgezahlt werden kann? Darf der Kreditgeber den Kredit kündigen, wenn er selbst dringend Geld benötigt? Ein umfassender Darlehensvertrag zwingt einen dazu, diese Fragen rechtzeitig zu klären.

Dazu kommt, dass die Steueraspekte häufig nicht bedacht werden. Erhält der Kreditgeber Zinsen, muss er die Zinseinnahmen in der Steuererklärung angeben. Grundsätzlich wird darauf Kapitalertragssteuer fällig. Es gilt zwar ein Freibetrag von derzeit 1.000 Euro im Jahr. Der wird jedoch oft schon für die Guthabenzinsen der Geldanlagen und Konten aufgezehrt.

Es kann auch passieren, dass das Finanzamt den Kredit als Privatsache einordnet. Wenn die Zinsen und Tilgungsraten des Kreditnehmers nicht „fremdüblich“, sondern besonders vorteilhaft sind, wird der Fiskus ihnen die Anerkennung als gewinnmindernde Betriebsausgaben verweigern. Die aus freundschaftlicher Verbundenheit gewährte Flexibilität kann sich also in ein steuerliches Manko verwandeln. Im schlimmsten Fall betrachtet das Finanzamt den Kreditbetrag als Schenkung und fordert vom Darlehensnehmer Schenkungssteuer.

 

Weitere Hinweise zu Privatdarlehen stehen im Beitrag „Krisendarlehen von Privatleuten: Wer schreibt, der bleibt“.

 

 

Gründungskredit von der Bank

Das Geschäftsdarlehen der Bank ist die klassische Form der Gründungsfinanzierung. Für Banken ist die Vergabe von Darlehen Geschäftszweck. Entscheidend sind aus ihrer Sicht allein die Rentabilität und das Risiko des Kredits. Das hat Vor- und Nachteile für die Gründerin oder den Gründer.

Die Hauptschwierigkeit besteht oft darin, überhaupt ein interessanter Geschäftspartner für die Bank zu sein. Das gilt paradoxerweise besonders dann, wenn man eine Gründung mit überschaubarem Kapitalbedarf plant. An kleinen Kreditbeträgen gibt es für Banken weniger zu verdienen. Dem steht aus Sicht der Bank ein hohes Risiko gegenüber. Der Erfolg des neuen Unternehmens ist unsicher und viele Gründer können keine Sicherheiten stellen. Wer den Kredit nicht mit einer Immobilie, einer Kapitallebensversicherung oder den Bürgschaften finanzkräftiger Angehöriger absichern kann, hat als angehender Unternehmer Mühe, die Bank vom Kreditgeschäft zu überzeugen. Höheres Risiko lassen Banken sich durch höhere Zinsen bezahlen. Unkonventionelle Geschäftsideen, zu denen die Bank keine Erfahrungswerte hat, sind besonders schwer zu verkaufen. Ein unerfreulicher SCHUFA-Eintrag des Gründers dürfte in jedem Fall das Aus bedeuten.

Wenn man Banken kontaktiert, gehört ein durchdachtes und als Businessplan formuliertes Geschäftskonzept zur Grundausstattung. Auf kritische Fragen zu dem Planwerk sollte man überzeugende Antworten haben. Ein Gründer, der genau weiß und begründen kann, wofür er wie viel Kapital benötigt, mit welchem Umsatz und welcher Liquiditätsentwicklung er zu welchem Zeitpunkt rechnet und wann die Rentabilitätsschwelle erreicht werden soll, erhöht seine Chancen einer Kreditzusage deutlich.

 

Geschäftskredit: Angebote und Konditionen genau vergleichen

Grundsätzlich gibt es zwei Formen, in der Banken Geschäftskredite vergeben.

  • Ein Kontokorrentkredit ist dem Dispokredit beim privaten Giro-Konto vergleichbar: der oder die Selbstständige können Geld bis zu einem bestimmten Betrag aufnehmen und verwenden, ohne die Bank vom Verwendungszweck überzeugen zu müssen. Dafür sind die Zinsen höher.
  • Die zweite Variante sind zweckgebundene Investitionskredite. Diese sind vertraglich an eine bestimmte Verwendung gebunden, zum Beispiel an den Kauf von Maschinen oder Waren. Das Kapital kann also nicht frei und nach Bedarf eingesetzt werden. Dafür sind die Zinsen regelmäßig günstiger.

Für den Geschäftskredit kommt nicht nur die Bank infrage, die das private Konto führt oder das Auto finanziert hat. Es lohnt sich, bei möglichst vielen Filial- und Direktbanken Kreditangebote einzuholen und genau zu vergleichen. Scheinbar kleine Zins- und Laufzeitunterschiede wirken sich direkt auf die Gesamtkosten des Darlehens aus. Eine kurze Laufzeit verringert die Gesamtbelastung. Umgekehrt ist für Gründer eine ausreichende Frist bis zum Einsetzen der Tilgung zentral, damit die Tilgungsraten nicht fällig werden, bevor der finanzielle Spielraum dafür da ist.

Daneben sind weitere Konditionen von Bedeutung. Eine Option zum Aussetzen der Tilgung kann verhindern, dass sich das Darlehen in schwierigen Phasen zum finanziellen Mühlstein am Hals entwickelt. Ein Sondertilgungsrecht schafft die Möglichkeit zur vorzeitigen Rückzahlung bei guter Geschäftslage. Das ist allerdings wenig wert, wenn dann ein Entgelt als Ersatz für die entgangenen Zinsen fällig wird.

Alternativ können Gründerinnen und Gründer einen kleineren Verbraucherkredit aufnehmen und das Geld in ihr neues Unternehmen investieren. Solche Kredite werden oft recht bereitwillig vergeben, die Bonitätsprüfung erfolgt bei kleineren Beträgen automatisiert. Außerdem greift in diesem Fall das Verbraucherkreditrecht mit seinen Schutzbestimmungen. Allerdings kann der Kredit bereits daran scheitern, dass man als angehender Unternehmen kein monatliches Gehalt hat. Außerdem sind Kreditkosten und Rückzahlungskonditionen längst nicht immer vorteilhaft. Je flexibler die Optionen, desto höher sind in der Regel die Gesamtkosten. Außerdem setzt bei Privatkrediten die Tilgung und damit die Belastung oft recht früh ein.

 

Förderkredite wie der Gründerkredit der KfW

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) auf Bundesebene sowie die 16 Förderbanken der Bundesländer ermöglichen Gründern sogenannte Förderkredite zu günstigen Zinskonditionen. So ist der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW als teilweiser Betriebsmittelkredit flexibel ausgelegt und stellt Gründern bis zu 125.000 Euro zur Verfügung. Die Förderbanken übernehmen einen Großteil des Kreditrisikos, so dass ein Förderkredit die Bonität weniger belastet als ein anderer Kredit. Ein mit Förderkrediten ausgestattetes Gründungsprojekt hat damit eher Chancen, zusätzlich einen Kontokorrentkredit der Hausbank zu erhalten oder Investoren zu finden.

Förderkredite werden nach dem Hausbankprinzip ausgereicht: Man benötigt eine Hausbank als Partner, die die von der Förderbank bereitgestellten Mittel auszahlt. Nicht alle Banken zeigen daran Interesse, da sie an eigenen Krediten mehr verdienen. Die Suche nach der passenden Hausbank kann sich aufwendig gestalten. Sinnvoll ist es, sich durch neutrale Gründungsberatungen zum Potenzial der Förderkreditprogramme im individuellen Fall zu informieren.

 

Mezzanine-Kapital

Gründer können von Beginn an Investoren eine Beteiligungsmöglichkeit am Unternehmen geben und so zusätzliches Kapital erhalten. Das geht nicht nur durch Gründung einer Gesellschaft (etwa einer GbR oder GmbH), an der Investoren sich als Mitgesellschafter beteiligen. Daneben existieren Formen des Engagements, bei denen Geldgeber zwischen der Gesellschafter- und der Kreditgeber-Rolle stehen. Bei den sogenannten Mezzanine-Investments erhält der Investor nicht nur sein investiertes Kapital mit Zinsen zurück, sondern im Erfolgsfall auch eine Beteiligung an der Umsatz- oder Gewinnentwicklung.

Es gibt viele unterschiedliche Möglichkeiten, Mezzanine-Kapital konkret auszugestalten. Gemeinsam ist ihnen, dass die Kapitalgeber mehr Einfluss auf das Unternehmen haben als ein Kreditgeber, dabei aber weniger Verantwortung für dessen Verbindlichkeiten tragen als ein Gesellschafter.

Eine Beteiligungsform, die sich auch bei kleineren Unternehmen eignet, ist die stille Gesellschaft. Dabei tritt der Investor nach außen nicht auf, partizipiert aber am Erfolg des Unternehmens. Mehr dazu steht im Beitrag „Kapitalspritze für die Selbstständigkeit durch eine stille Beteiligung“.

 

Crowdinvesting und Crowdlending

Bei dieser Form der Kapitalaufnahme wird das eigene Gründungsprojekt auf einer Crowdfunding-Plattform im Internet vorgestellt. Dort können Gründer eine Vielzahl potenzieller Interessenten ansprechen. Da diese sich meist schon mit kleinen Beträgen engagieren können, entsteht im besten Fall ein Schneeballeffekt.

Das Modell funktioniert sowohl mit Krediten (Crowdlending) als auch mit eigenkapitalähnlichen Beteiligungsformen (Crowdinvesting) oder in Form der Vorfinanzierung von Produkten oder Services, bei denen die Unterstützer als Dank zusätzlich meist ein besonderes Dankeschön, eine Prämie oder eine Premium-Ausführung der entsprechenden Sache erhalten.

Wichtig für den Erfolg von Crowdfunding ist eine aktive und effektive Selbstdarstellung. Das Gründungsprojekt oder sein geplantes Angebot müssen attraktiv wirken und wirksames Marketing betreiben. Unabhängige Informationen und Links zu den wichtigsten Plattformen findet man auf Crowdfunding.de.

 

Zuschüsse

Eine weitere Möglichkeit, Gründungskapital zu erhalten, sind Zuschüsse und andere Gründer-Förderprogramme. Gründungen aus Arbeitslosigkeit etwa können weiterhin den Existenzgründungszuschuss der Arbeitsagentur erhalten. Zuschüsse gibt es zum Beispiel auch für Gründungen durch Frauen im ländlichen Raum oder für wissenschaftliche Ausgründungen. Eine Sammlung einschlägiger Programme liefert die Foerderdatenbank.de.

 

Tipp: Aufstiegs-BAFöG ohne Rückzahlung bei schneller Gründung

Keinen Zuschuss, aber ein Förderprogramm bietet das Aufstiegs-BAFöG. Früher hieß es „Meister-BAFöG“, inzwischen ist es längst nicht mehr nur für angehende Handwerksmeister von Interesse. Finanziert werden Qualifizierungsmaßnahmen und „Aufstiegsfortbildungen“. Wer diese erfolgreich abschließt und innerhalb von drei Jahren gründet, muss das Aufstiegs-BAFöG nicht zurückzahlen. Mehr dazu steht im Beitrag „Aufstiegs-BAFöG: Keine Rückzahlung bei anschließender Selbstständigkeit“.

 

Lektüretipps

Weiterführende Informationen zu Rechts- und Finanzierungsthemen finden Sie im orgaMAX-Blog und im Newsletter-Archiv:

 

unknown-1594719540955-1

Fragen oder Anregungen?

Melden Sie sich gerne bei uns per E-Mail oder unter
+49 (0) 52 31 - 70 90 - 0

Top-Themen | Unternehmer-News

Blog-Abo per E-Mail

  • Aktuelle Artikel und Tipps
  • Regelmäßige Infos
  • Kostenlos und jederzeit kündbar

Mehr aus unseren orgaMAX Blogs:

Unternehmer-News  Effizienter arbeiten, Umsätze steigern und Ihr Unternehmen in die Erfolgsspur  führen.
orgaMAX Tipps  Wertvolle Tipps, Tricks und Termine für den Büroalltag mit orgaMAX.

Top-Themen | orgaMAX ERP Tipps