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„Gründung und Nachfolge“: KfW-Förderung mit Ausfallgarantie für die Hausbank

27. Dez. 2024
5 MIN

orgaMAX Blog_Headerbild875x350_KfW-Gründung-NachfolgeEin neues KfW-Förderprogramm hilft beim Start in die Selbstständigkeit. Das Besondere am „ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge“: Das Ausfallrisiko der Hausbank, die das Darlehen auszahlt, übernehmen die staatlichen Bürgschaftsbanken zu einhundert Prozent. Gründer erhalten die Chance, auch ohne umfangreiche Sicherheiten oder Eigenmittel loszulegen.

 

Geförderte Kredite mit niedrigen Zinsen für Gründung und Nachfolge

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt viele Förderkredite zu niedrigen Zinsen bereit, die von den Deutschen Bürgschaftsbanken garantiert werden. Eine ihrer wichtigsten Zielgruppen sind angehende Selbstständige und neue Unternehmer.

Speziell für diese Zielgruppe gibt es seit November 2024 ein neues Programm an geförderten, zinsgünstigen Darlehen: den „ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge“.

  • Das Programm ermöglicht Darlehen bis zu einer halben Million Euro.
  • Die Darlehen sind zinsgünstig, aktuell beträgt der effektive Jahreszins im günstigsten Fall 4,81 Prozent
  • Besonderes Merkmal ist die vollständige Übernahme des Kreditausfallrisikos durch die Bürgschaftsbanken. Das macht es für die Hausbanken attraktiver, diese Darlehen auszureichen.

Wer eine Hausbank findet, die mitspielt, kann dank der Förderung grundsätzlich auch ohne Sicherheiten Fremdkapital für eine Gründung bekommen und muss sie nicht komplett aus Eigenmitteln finanzieren.

 

Für wen und für was ist der Förderkredit „Gründung und Nachfolge“ verfügbar?

Gefördert wird mit diesem Programm:

  • die Gründung eines eigenen Unternehmens, ob freiberuflich oder gewerblich.
  • die Übernahme eines Unternehmens
  • die Übernahme von Anteilen an einem Unternehmen oder das Aufstocken einer bestehenden Beteiligung
  • Investitionen zur Festigung oder Expansion in den ersten fünf Jahren
  • Übernahme und Erwerb von Vermögenswerten anderer Unternehmen

Zu den förderfähigen Kosten zählen Investitionen in Immobilien, Geschäftsausstattung, Betriebsmittel wie Maschinen und Fahrzeuge und Warenlager, aber auch Beteiligungen und Übernahmekosten.

Wie bei jedem anderen geschäftlichen Darlehen ist auch in diesem Fall ein solider Business- und Finanzierungsplan Pflicht. Die beteiligten Institute prüfen das Geschäftsprojekt, die Bonität der Beantragenden und die Förderfähigkeit der Gründung sehr genau.

 

Die Konditionen

Der Zinssatz wird am Tag der Zusage festgelegt und hängt von der Entwicklung am Kapitalmarkt ab. Gründungs- und Übernahmeprojekte in bestimmten Regionalfördergebieten werden von niedrigeren Zinsen profitieren.

Festgelegt sind die zwei Laufzeitvarianten: entweder eine Laufzeit von 15 Jahren mit 10jähriger Zinsbindung und fünf tilgungsfreien Jahren, oder eine Laufzeit von 10 Jahren mit durchgehender Zinsbindung, bei der die Tilgung nach zwei Jahren beginnt. Eine vorzeitige Rückzahlung ist gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Der Kreditbetrag kann bei diesem Förderprogramm bis zu 500.000 Euro betragen. Er darf maximal 35 Prozent der förderfähigen Kosten des Gründungs- oder Übernahmeprojekts ausmachen. Die Darlehensnehmer haften persönlich. Den Förderkredit beantragen kann nur, wer selbst die Geschäfte des Unternehmens führt oder führen wird, entweder allein oder mit anderen.

Die Kombination mit anderen Bürgschaften und Garantien beziehungsweise anderen Förderdarlehen oder Zuschüssen ist ausdrücklich zulässig.

Weitere Informationen liefert ein KfW-Merkblatt zum Förderprogramm.

 

Das Hausbankprinzip gilt auch für „Gründung und Nachfolge“

Wie bei allen KfW-Förderprogrammen gilt auch für „Gründung und Nachfolge“ das Hausbankprinzip. Wer sein eigenes Unternehmen starten und dafür diese Mittel nutzen möchte, muss sich zunächst eine Bank suchen, die einem Geschäftskredit zu den KfW-Konditionen mit der Absicherung durch die Bürgschaftsbanken zustimmt. Die Bank erhält dann von der KfW eine Refinanzierung, die staatlichen Bürgschaftsbanken bieten eine Ausfallgarantie.

Das Hausbankprinzip wird jedoch immer wieder zur Hürde. Viele Gründungswillige haben Mühe, eine Bank zu finden, die mitspielt. Die Geschäftsbanken sind eher daran interessiert, ihre eigenen Kreditprodukte anzubieten. An KfW-Darlehen verdienen sie im Vergleich weniger, haben jedoch Verwaltungsaufwand. Immerhin: Die vollständige Übernahme des Kreditrisikos durch die Bürgschaftsbanken bei „Gründung und Nachfolge“ könnte die Bereitschaft bei den Banken erhöhen. Bei anderen KfW-Kreditprogrammen für Unternehmen werden nur 50 oder 80 Prozent des Risikos abgedeckt.

 

Weitere KfW-Förderprogramme für Gründer

Neben dem dargestellten neuen Programm „ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge“ bietet die KfW weitere Optionen, die je nach Größe des Gründungsprojekts möglicherweise besser passen:

  • Der ERP-Gründerkredit „StartGeld“ ermöglicht die Finanzierung von kleineren Gründungen mit bis zu 125.00 Euro. Dabei wird den Hausbanken 80 Prozent des Ausfallrisikos abgenommen. Dieses Programm ist auch für eine nebenberufliche Gründung nutzbar.
  • Bis zu 25 Millionen sind als „ERP-Förderkredit KMU“ oder „KfW-Förderkredit großer Mittelstand“ verfügbar, hier wird die Hälfte des Risikos abgedeckt.

Weitere KfW-Förderungen helfen bestehenden Unternehmen beim Expandieren, bei Investitionen in Energie- und Umweltmaßnahmen oder bei der Digitalisierung.

 

Lektüretipps

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