Bis Ende 2024 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Lohn eine steuerfreie Prämie als Inflationsausgleich bezahlen. Bis zu 3.000 Euro sind möglich. Die Leistung kann auch gestückelt werden.
Die Bundesregierung versucht mit verschiedenen Maßnahmen, die Folgen von hoher Inflation und steigenden Kosten aufzufangen. Eine davon ist die befristete Einführung einer Inflationsausgleichsprämie. Noch bis Ende 2024 haben Arbeitgeber die Möglichkeit, Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Ausgleich für die gestiegenen Lebenshaltungskosten eine steuerfreie Sonderzahlung von maximal 3.000 Euro zu gewähren.
Wie viele andere steuerfreie Leistungen ist auch die neue Inflationsprämie daran geknüpft, dass sie „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erfolgt. Über die steuerrechtliche Bedeutung dieser Formulierung gab es früher viele Diskussionen. Seit einiger Zeit ist die Interpretation gesetzlich festgelegt (§ 8 Abs. 4 EStG).
Seitdem ist klar, dass eine bindende Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Zahlung nicht gegen die Zusätzlichkeitsbedingung verstößt. Eine Verletzung der Zusätzlichkeitserfordernis liegt dagegen vor, wenn …
Die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie ist freiwillig. Kein Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, solange nicht gerade ein entsprechender Tarifvertrag greift.
Das bedeutet allerdings nicht, dass mit der Prämie bestimmte Mitarbeiter belohnt werden können, während andere leer ausgehen. Eine willkürliche Auszahlung widerspricht dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Wenn Arbeitgeber die Prämie nur manchen Arbeitnehmern auszahlen, sollten sie dafür einen stichhaltigen Sachgrund anführen können. Andernfalls können leer ausgegangene Kollegen die Zahlung durch eine Klage vor dem Arbeitsgericht erzwingen.
Arbeitgeber stehen zurzeit besonders unter Druck. Viele Unternehmen kämpfen angesichts der hohen Energie- und Rohstoffpreise mit ernsthaften Schwierigkeiten. Verbraucher und Unternehmenskunden halten sich zurück, während die laufenden Kosten steigen.
Andererseits sind gute Mitarbeiter nach wie vor nur schwer zu bekommen, und wechselwillige Arbeitskräfte finden leicht eine neue Stelle.
Nicht wenige Arbeitgeber werden Mühe haben, ihrer Belegschaft die kommenden Festtage mit einer zusätzlichen Zahlung zu versüßen. Für Betriebe mit dem entsprechenden Spielraum kann die neue Inflationsausgleichsprämie aber ein sinnvolles Mittel zur Mitarbeiterbindung sein.
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