Der Unternehmerlohn ist die Vergütung für die aktive Tätigkeit des Unternehmers im eigenen Unternehmen. Spätestens seit Auszahlung der ersten Corona-Hilfszahlungen ist der Öffentlichkeit bewusst geworden, dass der Unternehmerlohn (anders als die Gehälter von Mitarbeitern) nicht zu den Betriebsausgaben gehört.
Denn Einzelunternehmer, Freiberufler und andere Selbstständige dürfen sich kein Gehalt auszahlen. Anders als etwa die angestellten Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften bestreiten sie ihren privaten Lebensunterhalt stattdessen aus ihren Ersparnissen oder aus Privatentnahmen.
Private Entnahmen vom Geschäftskonto (oder aus der Kasse) wirken sich nicht auf den steuerpflichtigen Gewinn aus. Vielmehr handelt es sich um eine Art Vorschuss auf den zu erwartenden Gewinn des laufenden Jahres.
Nur: Wie hoch sollte Ihr Unternehmerlohn sein, damit Sie nicht versehentlich über Ihre Verhältnisse leben? Oder womöglich Geld ausgeben, das nicht Ihnen, sondern dem Finanzamt gehört?
Schließlich sammelt sich nach Abzug der Betriebsausgaben auf Ihren Betriebskonten ja nicht nur der verbleibende Gewinn an. Im Überschuss enthalten sind auch die noch nicht abgeführten Steuern, soweit sie die geleisteten Vorauszahlungen übersteigen. Denken Sie nur an die ...
Grund genug, die Höhe des erforderlichen und / oder gewünschten Unternehmerlohns zu kennen, in die eigenen Preise einzukalkulieren und nach Möglichkeit dann auch zu erwirtschaften.
Bitte beachten Sie: Wie hoch Sie Ihren Unternehmerlohn ansetzen, bleibt Ihnen überlassen. Einen branchenübergreifenden Kalkulationsansatz gibt es nicht. Im 20. Jahrhundert wurde vielfach die sogenannte Seifenformel verwendet. Lebensnähere Ansätze aus Sicht von Solo-Selbstständigen und Einzelunternehmern sind ...
|
Hand aufs Herz: Wissen Sie, wofür Sie im Privatleben Ihr Geld ausgeben – und wie viel das in etwa ist? Genauer: Wie hoch Ihre durchschnittlichen privaten Ausgaben im vergangenen Jahr waren?
Wenn nicht, lohnt sich ein Blick auf die Kontoauszüge des letzten Jahres. Ins Gewicht fallen insbesondere die folgenden Ausgaben-Kategorien:
Bitte beachten Sie: Falls das Corona-Jahr 2020 in Ihrem Fall nicht repräsentativ war, können Sie auch die Aufwendungen des Jahres 2019 zugrunde legen. |
Aufwendiger und langfristiger, dafür aber genauer und aufschlussreicher ist das Führen eines „Haushaltsbuches“ – am besten über ein ganzes Jahr. Denn viele Ausgabenarten fallen nur einmal im Jahr an. Darunter manch große Brocken wie Versicherungsprämien oder Rechnungen von Versorgungsunternehmen.
Wichtig: Ein modernes Haushaltsbuch muss nicht auf Papier von Hand geführt werden. Auch Excel, Calc & Co. sind out. In Zeiten allgegenwärtiger Smartphones helfen Apps wie ...
... für Durchblick bei den privaten Ausgaben. Einige dieser Apps ermöglichen das Anbinden von Giro-, Kreditkarten- oder auch Paypal-Konten. Auf diese Weise lassen sich bargeldlose Zahlungen ganz bequem ohne manuellen Erfassungsaufwand einlesen.
Lektüretipp: Aktuelle Informationen rund um das Führen eines Haushaltsbuchs finden Sie auf der Website der Stiftung Warentest: „So klappt die private Buchhaltung“. |
Angenommen, Sie ermitteln auf diesem Weg einen durchschnittlichen jährlichen Fixkosten-Block von insgesamt 42.000 Euro. Um den zu decken, müssten Sie pro Monat im Schnitt 3.500 Euro entnehmen.
Weil es sich dabei jedoch um noch unversteuerte Nettobeträge handelt, ist obendrein Ihre private Einkommensteuer-Belastung zu berücksichtigen:
Wenn Sie Ihren Mindest-(!)Unternehmerlohn auf Basis Ihres privaten Einkommensbedarfs berücksichtigen, dürfen Sie die private Einkommensteuer auf Ihren Gewinn nicht aus den Augen verlieren.
Wie hoch die steuerliche Belastung ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Sie hängt unter anderem ab von ...
Anhaltspunkt: Um ein Wunsch-Nettoeinkommen von zum Beispiel 42.000 Euro (s. o.) zu erzielen, muss ein ...
... Gewinn erzielen.
Praxistipp: Der Einkommensteuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums bietet die Möglichkeit, zumindest die Größenordnung der eigenen Steuerbelastung zu überschlagen. Dort können Sie sich, ausgehend vom geschätzten steuerpflichtigen Gewinn (plus anderen Einkunftsarten), Schritt für Schritt an Ihr Netto-Zieleinkommen annähern. |
Wie hoch Ihr persönlicher Steuersatz ist, können Sie aber auch aus Ihrem letzten Steuerbescheid ablesen (zum Beispiel den für 2019). Jedenfalls dann, wenn Ihre privaten Einkünfte und Aufwendungen im Großen und Ganzen unverändert geblieben sind. Ihren Durschnittsteuersatz ermitteln Sie, indem Sie ...
Angenommen, das steuerpflichtige Gesamteinkommen lag bei 65.000 Euro und Sie haben 18.000 Euro Steuern bezahlt. Dann lag Ihr Durchschnittsteuersatz unter Berücksichtigung aller Abzugsmöglichkeiten bei rund 28 %.
Ein realistischer Unternehmerlohn lässt sich auch ausgehend von dem Gehalt ermitteln, das Sie als Angestellter für eine vergleichbare Tätigkeit erhalten würden. Diese Kalkulations-Abkürzung bietet sich vor allem dann an, wenn Sie sich in Ihrem zuvor als Angestellter ausgeübten Beruf selbstständig gemacht haben.
Doch vorsichtig:
Mit der 1:1-Übernahme Ihres bisherigen Bruttogehaltes ist es nicht getan. Es sind einige Korrekturen (= Zuschläge) erforderlich. Das ist aus gleich mehreren Gründen wichtig:
Nicht in den Unternehmerlohn einrechnen müssen Sie hingegen die Kosten Ihres Arbeitsplatzes und andere Annehmlichkeiten, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zur Verfügung stellt. Diese Aufwendungen finden ja in Form steuermindernder Betriebsausgaben Eingang in Ihre Kalkulation.
Und hier der (grobe) Rechenweg:
Jahres-Bruttogehalt eines vergleichbaren Angestellten: |
|
50.000 Euro |
+ Zusatz-Aufwand |
+ 20 % |
10.000 Euro |
+ Verzicht auf Urlaubstage |
+ 4,5 % |
2.250 Euro |
Zwischensumme |
|
62.500 Euro |
+ fiktiver Arbeitgeberanteil an allen Sozial-versicherungsbeiträgen |
+ 25 % |
15.625 Euro |
Zwischensumme: |
|
78.125 Euro |
+ Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals (z. B. 2 % auf 30.000 Euro) |
|
600 Euro |
Gesamter Brutto-Unternehmerlohn (= vor Steuern) |
|
78.725 Euro |
Bitte beachten Sie: Die Einkommensteuer müssen Sie in diesem Fall (unter ansonsten gleichen Verhältnissen) nicht zusätzlich berücksichtigen. Denn Ausgangspunkt war hier ja bereits das Jahres-Bruttogehalt eines vergleichbaren Angestellten. |
Im orgaMAX-Blog erfahren Sie bei nächster Gelegenheit, wie Sie ...
Bleiben Sie dran – es lohnt sich!
Lektüretipps:Weiterführende Informationen zum Thema Finanzen, Zahlungsfähigkeit und Forderungsmanagement finden Sie im orgaMAX-Blog und im Newsletter-Archiv:
|