Eine Steuerklasse haben grundsätzlich nur Arbeitnehmer. Selbstständige, die keine (Neben-)Einkünfte als Angestellte erzielen, zahlen keine Lohnsteuer. Sie haben daher ...
Lektüretipp: Falls Sie sich für die optimale Steuerklassenwahl bei Paaren interessieren, die beide Arbeitnehmer sind, lohnt sich ein Blick auf das aktuelle Merkblatt des Bundesfinanzministeriums zur Steuerklassenwahl. |
Obwohl Selbstständige keine Lohnsteuerklasse haben, berücksichtigt das Finanzamt auch bei deren Steuervorauszahlungen die persönlichen steuerlichen Abzugsmerkmale. Zumal dann, wenn
Wie das System der Steuervorauszahlungen funktioniert und was es mit dem Ehegattensplitting auf sich hat, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Was viele Steuerpflichtige nicht wissen: Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart. Vielmehr handelt es sich um die monatliche Vorauszahlung auf die jährliche Einkommensteuerschuld.
Hintergrund: Die tatsächliche Steuerbelastung lässt sich erst am Ende des Jahres ermitteln:
Im Folgejahr geben der Steuerpflichtige und ggf. der sein/ihr Ehe- oder Lebenspartner Einkommensteuererklärung(en) ab: Auf Grundlage des Gesamteinkommens, des Familienstandes und anderer steuerlicher Merkmale ergibt sich daraus das zu versteuernde Einkommen und damit die tatsächliche Steuerbelastung.
Einfluss auf die Höhe der Einkommensteuer haben zum Beispiel Anzahl und Alter von Kindern, Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben.
Anders als landläufig vermutet, entscheidet die Steuerklassen-Wahl also nicht über die Steuerbelastung, sondern ...
Ursache ist der Splittingtarif: Durch das „Ehegattensplitting“ fällt die Steuerbelastung bei Arbeitnehmer-Paaren mit unterschiedlich hohen Einkünften geringer aus als bei Singles mit den gleichen Einkommen. Beim Splittingtarif wird ...
Verglichen mit der Einzel-Besteuerung unterschiedlich hoher Einkünfte dämpft das Splittingverfahren die Steuerprogression spürbar. Bei der dann günstigsten Lohnsteuerklassen-Kombination III/V behält der/die Besserverdienende automatisch mehr Netto vom Brutto. Dafür bezahlt der/die Partner/in auf das bereits niedrigere Einkommen obendrein anteilig mehr Lohnsteuer.
Während des laufenden Jahres haben Paare durch den Splittingtarif insgesamt mehr Nettoeinkommen zur Verfügung. Die tatsächliche Steuerbelastung ergibt sich dann aber erst im Folgejahr auf Grundlage der Einkommensteuererklärung mit dem endgültigen Steuerbescheid.
Zurück zu Art und Höhe der laufenden Steuervorauszahlungen bei Selbstständigen und Unternehmern:
Auch Geschäftsleute müssen unterjährige Vorauszahlungen auf ihren voraussichtlichen Gewinn oder Einnahmenüberschuss zahlen. Anders als bei Arbeitnehmern sind die Abschlagzahlungen von Selbstständigen jedoch nicht monatlich fällig, sondern vierteljährlich.
Berechnungsgrundlagen sind ...
Lektüretipp: Was es mit dem genannten Fragebogen auf sich hat und was beim Ausfüllen alles zu beachten ist, erfahren Sie im orgaMAX-Blogbeitrag „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Das kommt auf Sie zu!“ |
Da das Finanzamt genauso wenig wie ein Arbeitgeber von vornherein wissen kann, wie hoch das tatsächliche steuerpflichtige Gesamteinkommen sein wird, erfragt es die voraussichtlichen Besteuerungs-Parameter vorab per Fragebogen. Dazu zählen ...
In den Abschnitten 13 und 14 des Fragebogens geben Sie Auskunft zur Art der Gewinnermittlung und machen „Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen“. In „ELSTER online“ sieht der dazugehörige Eingabebereich so aus:
Dort interessiert sich der Fiskus unter anderem für ...
Bitte beachten Sie: Da es sich ja nur um eine Schätzung handelt, dürfen Sie den voraussichtlichen Gewinn sicherheitshalber ruhig niedrig ansetzen. So sorgen Sie für geringe Vorauszahlungen und bleiben in der oft schwierigen Startphase liquide. Falls Sie gute Geschäfte machen, müssen Sie dann aber auch auf spätere Steuernachzahlungen vorbereitet sein! |
Lektüretipp: Grund genug, jederzeit den Überblick über die aufgelaufenen „Steuerschulden“ zu behalten. Wie Sie das ganz einfach mit Bordmitteln erledigen, erfahren Sie im orgaMAX-Blogbeitrag „So sorgen Sie für ausreichende Steuerrücklagen“.
Auf Grundlage der Fragebogen-Angaben bekommen Selbstständige und Unternehmer einen „Vorauszahlungsbescheid über Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag“. Aus diesem Bescheid geht hervor, wie hoch die Vorauszahlungen sein werden. Vorauszahlungstermine sind dabei immer der ...
Sobald der erste Einkommensteuerbescheid vorliegt, kann das Finanzamt die folgenden Vorauszahlungsbescheid auf einer solideren Datenbasis erstellen.
Wichtig: Durch den neuen Vorauszahlungsbescheid werden nicht nur die künftigen Abschlagszahlungen angepasst, sondern nachträglich auch die Vorauszahlungen noch nicht abgeschlossener Geschäftsjahre! Das führt oft zu happigen Steuernachzahlungen und bösen Überraschungen. Ein Grund mehr für regelmäßige „Steuerschätzungen in eigener Sache“.
Zurück zur Eingangsfrage: In den „Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen“ verbirgt sich faktisch die Steuerklassenwahl von Paaren, bei denen ein Partner angestellt und ein Partner selbstständig ist.
Behält oder wählt der als Arbeitnehmer beschäftigte Partner die günstigere Lohnsteuerklasse III, wird das vom Finanzamt automatisch beim selbstständigen Partner berücksichtigt: Dessen vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlungen fallen bei gemeinsamer Veranlagung dann entsprechend höher aus.
Wie gesagt: Durch besonders „vorsichtige“ Gewinnschätzungen lassen sich die unterjährigen Steuerzahlungen in den Anfangsjahren zwar niedrig halten. Fällig wird die Einkommensteuer früher oder später aber auf jeden Fall!
Bitte beachten Sie: Auch die Vorauszahlungsbescheide ab dem dritten Jahr stellen nur eine Prognose dar. Falls das Finanzamt im laufenden Jahr feststellt, dass sich Ihre Einkommensverhältnisse (ggf. auch die Ihres Ehe- oder Lebenspartners) gravierend verändern, kann der Vorauszahlungsbescheid jederzeit angepasst werden. |
Das gilt auch für den Fall, dass Ihre Geschäfte besser oder schlechter laufen als im Vorjahr:
Praxistipp: Wie Sie die Höhe Ihrer Vorauszahlungen beeinflussen, den Überblick über aufgelaufene Steuereinnahmen behalten und als Paar die optimale „Veranlagungsart“ wählen, klären Sie am besten mit einem Steuerberater. Falls Sie noch keinen haben, lohnt sich ein Blick auf den orgaMAX-Blogbeitrag „Experte gesucht: So finden Sie einen guten Steuerberater“.
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