Die beiden Corona-Jahre brachten für Selbstständige und kleinere Unternehmen jede Menge an Herausforderungen, Durcheinander und Umbrüchen: Schließungen, Umsatzeinbrüche, ausbleibende Kundschaft, Personal in Quarantäne.
Seit einiger Zeit kommen vermehrt internationale Logistikprobleme und Lieferschwierigkeiten dazu. In manchen Gebieten gab es im Sommer auch noch schwere Überschwemmungen.
Diese und viele weitere Ursachen können den Geschäftsalltag von einem Tag zum anderen auf den Kopf stellen. Zum Unternehmerdasein gehört es, mit solchen Wechselfällen zurechtzukommen und spontan neue Lösungen zu finden.
Oft vergessen die Betroffenen jedoch, die besonderen Umstände nachprüfbar festzuhalten. Das kann bei einer späteren Betriebsprüfung zu Problemen führen.
Beispiele für betriebliche Ausnahmezustände sind:
Die Liste solcher Ausnahmezustände ließe sich endlos fortsetzen. Denken Sie nur an die Folgen der Corona-Krise: Geschäftsflächen und Zahl der erlaubten Kunden oder Gäste wurde beschränkt, Sperrstunden wurden eingeführt, Saisonkräfte fielen aus, …
Doch auch ohne Corona sorgen außergewöhnliche Vorkommnisse wie Baumaßnahmen, Diebstähle, Unwetter, neue Technik oder Verschiebungen bei Geschäften in der Umgebung oft genug für plötzliche Änderungen bei den relevanten Kennzahlen.
Genau diese plötzlichen Ausreißer in der Buchhaltung lassen bei Betriebsprüfern, Wirtschaftsprüfern und Finanzbeamten später die Alarmglocken schrillen. Das gilt auch für mögliche Kreditgeber und Unternehmenskäufer.
Das ist kein böser Wille, sondern liegt in der Natur der Sache: Externe Prüfer von Unternehmenszahlen tendieren grundsätzlich und zwangsläufig dazu, nicht erwartungsgemäßen Zahlen mit Misstrauen zu begegnen.
Schließlich könnte es ja sein, dass Buchführungs-Unterlagen die tatsächlichen Sachverhalte nicht abbilden, sondern verdecken. Womöglich werden Gewinne am Finanzamt vorbei geschleust oder der Wert des Unternehmens künstlich aufgeblasen!?
Bevor ein Betriebsprüfer diesen Eindruck bekommt und sich an seinem Verdacht festbeißt, sollten Sie schnell eine plausible Erklärung vorweisen können. So gesehen sparen Sie Nerven und unter Umständen bares Geld, wenn Sie rechtzeitig die Umstände dokumentieren, die für plötzliche Zahlenausreißer in der Buchführung gesorgt haben.
Bereits kurze Notizen können Ihr Gedächtnis später wieder auf Trab bringen:
Den Wahrheitsgehalt untermauern Sie am besten mit dazugehörigen Dokumenten, wie zum Beispiel ...
Fotos und Videos der eigenen Geschäftsräume oder durchgeführter Sonderaktionen während des Ausnahmezustands erhöhen die Plausibilität und Glaubwürdigkeit Ihrer Behauptungen zusätzlich.
Eine ausführliche Anleitung zur revisionssicheren Erstellung solcher Dokumentationen hat Gerhard Schmidt für die „Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V.“ (AWV) verfasst. Die 11-seitige Handreichung steht kostenlos zum Download bereit: „Dokumentation steuerlich relevanter betrieblicher Besonderheiten“ (PDF 617 KB).