Darlehen von Angehörigen und Freunden können über geschäftliche Liquiditätsflauten hinweghelfen. Allerdings sollten Sie die Konditionen dabei trotz persönlicher Verbundenheit genau klären, um späteren Streit zu vermeiden.
Auch die steuerliche Seite will durchdacht sein. Sonst handelt sich der Darlehensgeber für seine Unterstützung womöglich Ärger mit dem Finanzamt ein.
Eine Liquiditätskrise kann für Selbstständige und Unternehmer schnell existenzbedrohend werden. Während der Corona-Flaute haben das viele Betriebe schmerzlich erfahren müssen. Wenn der Zufluss an Einnahmen stockt, während die Ausgaben weiterlaufen, steht selbst ein Unternehmen mit solidem Geschäftskonzept bald vor ernsten Problemen.
Banken und Sparkassen helfen dann oft nicht weiter. Für Finanzdienstleister sind Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen keine besonders interessanten Kunden. Was beim Überbrücken der Krise helfen kann, ist ein hilfsbereites persönliches Netzwerk: Ein Darlehen von Bekannten, Verwandten oder auch Geschäftsfreunden hat schon so manchem Betrieb das Überleben ermöglicht.
Eine hemdsärmelige Zwischenfinanzierung hat durchaus Charme. Kreditgeber aus dem persönlichen Umfeld sind nicht unbedingt darauf aus, mit der Darlehensvergabe große Zinsgewinne zu erzielen. Außerdem besteht zwischen beiden Seiten ein Vertrauensverhältnis. Rundum beste Aussichten für eine konfliktfreie Abwicklung also!?
Leider zeigt die Erfahrung, dass es oft anders kommt. Krisendarlehen von Freunden und Verwandten sorgen früher oder später leider oft für Ärger. Die Probleme hängen hauptsächlich mit mangelnder Planung und Vorbereitung der privaten Darlehensvergabe zusammen:
Gerade die gute Vertrauensbasis kann sich später rächen: Weil beide Seiten darauf verzichten, das Darlehen in allen Aspekten durchzusprechen und das Ergebnis in einem schriftlichen Darlehensvertrag zu fixieren.
Das ist leichtsinnig: Schließlich ist ein Darlehen auch unter Freunden oder Angehörigen ein Geldgeschäft. Und beim Geld hört die Freundschaft auf, wie der Volksmund weiß. Unklare Geschäftsbedingungen führen nur bei optimalem Verlauf nicht zu Konflikten. Doch wann läuft schon einmal alles optimal?
Auch ein privates Darlehen sollten Sie daher als schriftlichen Vertrag abschließen – nicht nur mit einem Handschlag. Als Faustformel gilt: Falls bereits der Wunsch nach Klarheit über die Konditionen auf Widerstand beim Vertragspartner stößt, ist die Grundlage der Darlehensvergabe ohnehin brüchig.
Die folgenden Details sollten geklärt sein, bevor die Darlehenssumme überwiesen wird:
Bitte beachten Sie: Wurde kein Rückzahlungstermin festgelegt, muss eine Kündigung immer möglich sein, um die Forderung fällig zu stellen. Auch die Rückzahlung ist dann jederzeit erlaubt. Das ergibt sich aus § 488 BGB. |
Schriftlich und formvollendet
Es ist unbedingt empfehlenswert, die Konditionen in einer schriftlichen Vereinbarung festzuhalten, die ausdrücklich als Darlehensvertrag betitelt ist. Nur ein formgerechter Darlehensvertrag kann bei späteren Unstimmigkeiten Streitereien vermeiden.
Das Dokument sollte Name und Anschrift beider Seiten enthalten und unter Angabe von Ort und Datum von beiden Seiten eigenhändig unterschrieben werden. Nummerieren Sie die Seiten so, dass die Gesamtanzahl der Seiten des Vertrags ersichtlich ist („Seite zwei von vier“).
Ein Darlehen von Freunden oder Angehörigen kann ärgerliche steuerliche Folgen haben:
Bitte beachten Sie: Die steuerlichen Folgen privater Darlehen werden häufig unterschätzt. Besprechen Sie die Sache daher am besten mit einem Steuerberater. |
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